Ennepe-Ruhr. Der Krisenstab des EN-Kreises hat im Detail gesagt, was Geimpfte in NRW wieder dürfen. Nicht alles davon ist derzeit vor Ort möglich.
Seit Montag sind in Nordrhein-Westfalen vollständig Geimpfte und von Corona Genesene mit negativ getesteten Bürgern gleichgestellt. Das bedeutet: Auch im EN-Kreis müssen sie in bestimmten Bereichen künftig keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen.
Dies gilt beispielsweise für „Click and Meet“ im Einzelhandel, den Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder den Termin beim Friseur oder bei der Fußpflege. Für diese Gruppe entfällt zudem die Testpflicht in Schulen sowie die zehntägige Quarantäne bei der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet. Für Virusvarianten-Gebiete gilt aber für alle nach wie vor die Vorgabe einer 14-tägigen Quarantäne.
Als Nachweis für Geimpfte gilt nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium der Impfpass. Mit negativ Getesteten gleichgestellt sind die Inhaber, wenn die vollständige, also die zweite Impfung, mindestens 14 Tage zurückliegt.
Genesene benötigen den Nachweis ihres positiven Testergebnisses. Dieses muss auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) beruhen. Das Ergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als sechs Monate sein.
Wer an Corona erkrankt war und wieder gesund ist, ein positives Testergebnis nachweisen kann und vor mindestens 14 Tagen die erste Impfdosis erhalten hat, profitiert ebenfalls von der neuen Regelung.
Nachweis oder per Mail nachfragen
Den notwendigen Nachweis über ihr Ergebnis erhalten die Bürger grundsätzlich dort, wo der Test gemacht worden ist. Ansprechpartner ist also entweder der Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Im zweiten Fall können Anfragen am einfachsten per Email an pandemieteam@en-kreis.de gestellt werden.
Aktuell können im EN-Kreis weder negativ Getestete noch vollständig Geimpfte und Genesene im Einzelhandel das Angebot „Click and Meet“ nutzen. Wegen der Inzidenzwerte gilt die bundesweit vereinbarte Notbremse nach dem Infektionsschutzgesetz. Daher ist ausschließlich „Click and Collect“ möglich.
So weit die Informationen des Kreises von Montagnachmittag. Noch am Wochenende hatte Astrid Hinterthür, Leiterin des EN-Krisenstabes kritisiert: „Warum gibt das Land dies ohne jede Vorab-Information an die 53 Kreise und kreisfreien Städte am Wochenende und 48 Stunden vor Inkrafttreten der Regelung bekannt?“ Nun hat sich der Krisenstab des Kreises mit der neuen Verordnung befassen können.