Herdecke. Trotz einer hohen Immunisierungsquote von 93 Prozent befürchtet das GKH Ausfälle beim Personal.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt am 16. März in Kraft. Betroffen davon ist auch das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (GKH). Doch wie wirkt sich das im Alltag aus? Ist die Patientenversorgung weiterhin gewährleistet?
Alexandra Schürmann, Sprecherin des GKH, kann da beruhigen. Selbstverständlich ist die Versorgung gewährleistet. „Die Impfquote ist mit 93 Prozent bei unseren knapp 1400 Mitarbeitern sehr gut“, teilt sie mit. Dennoch gibt es natürlich auch im Herdecker Krankenhaus einige nicht immunisierte Kollegen. Wie geht das Krankenhaus damit um? „Wir haben da leider keinen Spielraum und setzen das um, was der Gesetzgeber von uns verlangt“, erklärt Schürmann. Natürlich habe die Klinik ein großes Interesse daran, dass jeder Mitarbeiter im Krankenhaus bleiben könne. „Wir können eigentlich auf niemanden verzichten, insbesondere in der Arbeit an Patienten“, so Schürmann.
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Die Krankenhäuser ächzten gerade sowieso schon stark, auch ohne die Auswirkungen der Impfpflicht. Viele Mitarbeiter in den Kliniken und Pflegeheimen seien Frauen und dort gebe es momentan jeden Tag hohe Ausfallquoten. „Die Mitarbeiterinnen haben Kinder. Wenn im Kindergarten oder in der Schule für die Kinder eine Quarantäne angeordnet wird, muss die Betreuung sichergestellt werden. Das bedeutet häufig, dass die Mitarbeiterinnen ohne selbst durch eine Quarantäne oder Corona betroffen zu sein, ausfallen, weil sie sich um ihre Kinder kümmern. Das ist eine bereits heute tägliche Aufgabe, die gestemmt werden muss“, berichtet Schürmann.
Hinzukomme außerdem, dass eine signifikante Gruppe derjenigen, die noch nicht immunisiert ist, auf den Impfstoff Novavax warte. Durch die Verzögerung bei den Lieferungen und der bisherigen Unklarheit, wann und wie viel von dem sogenannten „Totimpfstoff“ im EN-Kreis eintrifft, käme daher ein Verzug bei den Mitarbeitern zustande, die sich damit immunisieren wollten. Der Kreis hatte auf Anfrage der Redaktion erklärt, bisher noch keine Informationen zum Lieferdatum zu haben. Aber man sei darauf vorbereitet und habe bereits Termine vorbereitet, die sobald es Klarheit gibt, auf der Internetseite des Kreises eingestellt und freigegeben werden.
Bis zu 100.000 Menschen betroffen
Zur Erinnerung: Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe. „Nach den vorliegenden aktuellen Beschäftigtenstatistiken kann man für Nordrhein-Westfalen von rund 800.000 bis einer Million Beschäftigen ausgehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dabei ist festzustellen, dass die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen ihrer besonderen Verantwortung Rechnung getragen haben und der Anteil der Geimpften in dieser Gruppe bereits deutlich über der allgemeinen Impfquote liegt“, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium NRW. Es schätzt daher, dass nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gem. § 20a Infektionsschutzgesetz verfügen.