Herdecke. Ein Herdecker (62) baut einen Unfall in Ende, obwohl er kein Auto fahren darf und ein langes Strafregister hat. Erneut landet er vor Gericht.

Mit dem Auto („Das hat sich so ergeben“) war ein vorbestrafter Herdecker deutlich schneller bei seiner Bekannten, als wenn er einen Zug oder die Bahn bemüht hätte. Da störte es den 62-Jährigen auch herzlich wenig, dass er schon lange keinen Führerschein mehr besaß und er deshalb schon des Öfteren Ärger mit der Justiz hatte. Ein Unfall sorgte letztlich dafür, dass er auch dieses Mal aufflog.

Bereits Mitte der 1970er-Jahre saß der Mann aus Herdecke erstmalig auf der Anklagebank. Mittlerweile brachte er es auf 19 Eintragungen. Und nun dürfte eine weitere hinzukommen. Von Diebstahl über Gewaltdelikte, Schwarzfahrten und Sachbeschädigung bis hin zum sexuellen Missbrauch – der 62-Jährige trat auf vielfältige Weise in Erscheinung. Und auch immer wieder mit Verkehrsdelikten. Beirren ließ er sich dadurch offenbar nicht im Geringsten. Im Gegenteil: Zuletzt wurde er im Herbst vergangenen Jahres wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe verurteilt und kassierte eine weitere Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis.

Dann wurde er bereits am Morgen des 5. Juni „rückfällig“. Auf dem Kirchender Dorfweg kollidierte sein Wagen mit einem anderen Auto. Bei der Gelegenheit kam ans Licht, dass er nach wie vor nicht hinter dem Steuer sitzen durfte. Fast mit einem Achselzucken räumte er diese Tat nun in seinem aktuellen Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. „Ich bin da gefahren. Es liegt auf der Hand. Das kann ich nicht bestreiten.“ Er habe die Freundin in Witten besuchen wollen und mit dem Auto, so habe er gedacht, gehe das einfach schneller. „Das hat sich so ergeben.“

Die Vertreterin der Anklage machte das Gehörte einigermaßen sprachlos. Der Herdecker begehe seit vielen Jahren Straftaten und lasse sich nicht erreichen. Sie beantragte sechs Monate Haft auf Bewährung und eine zweijährige Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. „Der Angeklagte muss jetzt endlich mal die Faust des Gerichts im Nacken haben“, kommentierte sie. Das sah ihr Gegenüber etwas anders. Der 62-Jährige erklärte in seinem Letzten Wort: „Ja, ich bitte um eine Geldstrafe auf Ratenzahlung.“ Sicherlich, es tue ihm leid. „Ich weiß ja, dass ich Scheiße gebaut habe. Was soll ich jetzt hier noch sagen?“

Bewährungsstrafe und Sozialstunden

Richter Niklas Wille folgte dem Antrag der Anklägerin und verurteilte den Herdecker zu den sechs Monaten Haft auf Bewährung, legte ihm auf, 100 Sozialstunden abzuleisten und ordnete die zwei Jahre Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis an. „Echte Einsicht“, so betonte er, „kann ich hier nicht berücksichtigen.“ Er verwies auf die zahlreichen Vorstrafen und das rasante Rückfalltempo des 62-Jährigen. Außerdem warnte er ihn eindringlich: „Wenn Sie das noch einmal machen, können Sie ins Gefängnis kommen. Das ist kein Kavaliersdelikt.“

Das Gesagte prallte aber offenbar an dem Verurteilten ab. Er kündigte sofort an: „Ich lege Berufung ein.“ Und genau das tat er noch vor Ort.