Wetter/Herdecke. Lange Schlangen vor den Impfzentren und Planungen für die neue Verordnung: So ist der Stand in Wetter und Herdecke.
Nachdem NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag verkündet hat, eine 2 G-Regelung (genesen oder geimpft) für den Freizeitbereich und eine 3G-Regelung (2G oder getestet) für Arbeitnehmer einzuführen, stellen sich Kulturschaffende, Gastronomen und Arbeitgeber in Wetter und Herdecke auf die neue Verordnung ein. Das hat auch Auswirkungen auf das am Mittwoch wiedereröffnete Impfzentrum und die Arztpraxen.
Impfungen
Wie erwartet, waren die Schlangen vor dem Impfzentrum in Ennepetal bei der Wiedereröffnung lang. Um 12 Uhr sollte es dort losgehen. „Die ersten Impfwilligen standen schon um 9.30 Uhr vor dem Gebäude“, berichtet Kreissprecher Ingo Niemann. Seine Kollegin Franziska Horsch hatte bereits zuvor berichtet, dass sich auch am Impfbus an den verschiedenen Standorten sehr lange Schlangen gebildet hatten. Aber: „Alle Leute haben geduldig gewartet“, so Horsch. Neben dem Impfzentrum und dem Impfbus gibt es auch die Möglichkeit, sich bei bestimmten niedergelassenen Ärzten in Wetter und Herdecke impfen zu lassen. Doch auch da sind die Wartelisten zum Teil schon überfüllt. Aus der Herdecker Praxis von Dr. med. Peter Hallerbach erklärt eine Arzthelferin: „Wir vergeben neue Termine erst für das nächste Jahr. Dieses Jahr sind unsere Listen bereits voll. Der Ansturm war groß.“
Freizeit
Kultur, Kneipe, Restaurant: Ab der kommenden Woche sollen hier nur noch Genese oder Geimpfte Einlass erhalten. Lichtburg-Geschäftsführer Marcus Boenig macht sich dennoch keine Sorgen. „Wenn wir Veranstaltungen im Stadtsaal oder im Kino haben, sind sowieso annähernd 100 Prozent der Besucher geimpft oder genesen. Nur ganz selten hat mal jemand einen Test mitgebracht, und der war dann meist erst wenige Stunden alt. Wir haben damit also überhaupt kein Problem – im Gegenteil“, betont er. Brigitte Laatsch von der Gaststätte Zur Quelle in Wetter hat da schon eher Bedenken. „Ich habe immer mal wieder auch Stammkunden, die mit einem Schnelltest kommen, auch viele Jüngere“, berichtet sie. „Die dürfen ja dann kein Bierchen mehr bei uns zu sich nehmen“, sagt sie. Kontrolliert wird die 2G-Regel wie die bisherigen Verordnungen auch direkt von der jeweiligen Bedienung. Brigitte Laatsch hofft, dass sich vielleicht doch noch ein paar ihrer Stammkunden impfen lassen. „Aber das ist nicht so einfach. Man kann ja niemanden zwingen.“ Viel mehr Sorgen als die 2G-Regel macht ihr jedoch noch was anderes: „Ich habe die Befürchtung, dass wir vielleicht, wenn die Pandemie noch schlimmer wird, eher schließen müssen, also schon gegen 19 oder 20 Uhr, so wie derzeit in Holland“, erklärt sie. Veronika Riepe vom Zweibrücker Hof in Herdecke wartet noch auf die offizielle Verordnung, die nun kommen soll, ist aber optimistisch, dass die Auswirkungen sich auf das Hotel und den Gastronomie- sowie Veranstaltungsbetrieb in Grenzen halten. „Bisher haben wir auch kaum Absagen“, erklärt sie.
Arbeitgeber
Auch für die Arbeitgeber wird sich in den kommenden Tagen einiges ändern, oder? Astrid Nonn, Sprecherin der Evangelischen Stiftung Volmarstein, bleibt da ganz gelassen. „Wir haben die 3G-Regelung sowieso schon. Wer nicht geimpft oder genesen ist, der wird getestet. Das wird jetzt allerdings alle 24 Stunden gemacht und nicht wie bisher alle 48 Stunden“, erklärt sie. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt vor Ort in den einzelnen Bereichen der Stiftung. „Das machen wir nicht zentral“, erklärt sie. Zusätzlich zur 3G-Regel bittet die Stiftung auch die Geimpften regelmäßig zur Testung. Sicher ist sicher. Ähnlich sieht es auch Stefan Ganske aus dem Unternehmensstab bei Dörken in Herdecke. „Wir haben zwischenzeitlich die Regeln etwas gelockert und werden sie nun wieder mit Verstand verschärfen, so wie es die Gesetze vorsehen. Wir bieten weiterhin unsere Tests an, die wir täglich durchführen. Und bei uns gilt schon die ganze Zeit, wer kann und möchte, darf zu Hause arbeiten“, erklärt er. Stellvertretend für die Betriebe, hat sich auch der Arbeitgeberverband Ruhr/Westfalen zu Wort gemeldet. Geschäftsführer Dirk W. Erlhöfer betont, dass das geplante Auskunfts- und Dokumentationsrecht ein wichtiges Werkzeug für die Unternehmen sei. „Nur so lassen sich passgenaue betriebliche Hygienekonzepte erarbeiten und auch umsetzen“, erklärt Erlhöfer. Aber er betont auch, dass die Folgen von Impfverweigerern nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden dürften. So müssten Corona-Tests privat durchgeführt werden. Zudem dürfe die Testung keine Arbeitszeit darstellen.