Herdecke. Kostenlose Sperrmüllabgabe oder Kleidung vom Kinderschutzbund: In Herdecke gibt’s nach dem Hochwasser neue Hilfsangebote. Oder Kurzarbeitergeld.
Herdecker Hochwasseropfer können weiterhin Schutt und andere Abfälle, die mit dem Starkregen in Zusammenhang stehen, kostenlos entsorgen. Das Angebot, dies an der städtischen Annahmestelle bei AHE/Vorberg an der Nierfeldstraße zu tun, wurde jetzt bis 31. Juli verlängert.
Voraussetzung ist laut Mitteilung der Stadt allerdings die Vorlage eines Personalausweises um nachweisen zu können, dass diese in einer der folgenden Straßen wohnen: An der Walkmühle, Augustastraße, Bachplatz, Bachstraße, Friedhofstraße, Gerberstraße, Attenbergstraße, Hauptstraße ab Hausnummer 75 aufwärts, Herdecker Bach, Neue Bachstraße, Schmale Straße, Talstraße, Uferstraße, Vorhaller Weg und Voßkuhle.
Kinderschutzbund
Der Kinderschutzbund Herdecke (KSB) bietet anlässlich der Überschwemmungen im Herdecker Stadtgebiet allen Geschädigten an, sich in seinem Kleiderladen in der Wetterstraße 8 kostenlos mit gut erhaltener Kinder- und Jugendkleidung und mit Kinderspielzeug zu versorgen. Der KSB bittet Betroffene darum, abgesehen von der notwendigen Beachtung der im Laden geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung, beim Besuch des Ladens einen gültigen Ausweis vorzulegen, der sie als Bewohner der folgenden von der Überschwemmung betroffenen Straßen identifiziert (An der Walkmühle, Attenbergstr., Augustastr., Bachplatz, Bachstr., Friedhofstr., Gerberstr., Hauptstr. ab Nr. 75 aufwärts, Neue Bachstr., Schmalestr.).
Aufräumen nach dem Unwetter: Viel Sperrmüll in Herdecke
Darüber hinaus will sich der Kinderschutzbund auch im Rahmen seiner Möglichkeiten mit einer Spende auf ein Spendenkonto, das die Bürgerstiftung Herdecke in Absprache mit der Stadt Herdecke für die von der Unwetterkatastrophe Betroffenen bei der Sparkasse HagenHerdecke eingerichtet hat, an der Linderung finanzieller Engpässe der geschädigten Familien beteiligen.
Kurzarbeitergeld
Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschen in der Region schwer getroffen. Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen, und viele Beschäftigte können nicht arbeiten. „Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden“, teilt die Hagener Agentur für Arbeit, die auch für Wetter und Herdecke zuständig ist, nun mit.
Die Hochwasserkatastrophe bringe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielerorts Unsicherheiten mit sich. Einige Betriebe seien nur noch eingeschränkt arbeitsfähig, und für andere ist der Arbeitsplatz komplett weggebrochen. Auch in dieser Situation biete die von der Katastrophe selbst stark betroffene Agentur für Arbeit Hagen Unterstützung und Beratung an.
Beratung für Unternehmen
Die Einführung von Kurzarbeit kommt auch aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht. Das Hochwasser ist demnach ein solches Ereignis. Der Arbeitsausfall muss dabei unmittelbar auf dem unabwendbaren Ereignis beruhen. Der Betrieb kann aber auch nur mittelbar von den Auswirkungen der Naturkatastrophe betroffen sein, weil er beispielsweise nicht produzieren kann, da Zulieferbetriebe durch unmittelbare Hochwasserbetroffenheit nicht liefern können. Auch hierfür kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es kann auch für die notwendige Dauer der Aufräumarbeiten bis zur Aufnahme der Produktion gewährt werden. Sollte eine Betriebsversicherung abgeschlossen worden sein, die die Lohnkosten deckt, besteht allerdings kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800/4555520 (Info auch unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit).