Herdecke. Am Unteren Ahlenbergweg in Herdecke wurden Bäume gefällt für einen Neubau. Eine Nachbarin spricht von einem „Massaker“. Bauen will ein BVB-Star.
Am Unteren Ahlenbergweg sind hohe, alte Bäume gefällt worden. Das Entsetzen bei Nachbarn ist groß. Auf Anfrage erklärt die Stadt, dass diese Aktion ihre Richtigkeit hat. Es gibt für das Grundstück einen genehmigten Bebauungsplan. Demnach durften die Bäume gefällt werden. Auch seien Ersatzpflanzungen verpflichtend gemacht worden. Nach Informationen unserer Zeitung will hier ein BVB-Star bauen.
Von einem „Massaker“ an den altehrwürdigen Bäumen spricht eine Nachbarin. Sie findet es „absolut pietätlos“, wie mit dem großkronigen Bewuchs umgegangen wurde. Auf Fotos wurde festgehalten, wie es zu Beginn der Fällaktion und danach aussieht.
Grüne für geändertes Bewusstsein
Betroffenheit auch bei den Grünen im Herdecker Rat. Von Anwohnern angesprochen, haben sie sich ein Bild von der kahlen Fläche gemacht. Axel Störzner stellt die aktuell gültige Rechtsgrundlage in Frage. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müsse klar sein, „was der Kahlschlag für eine Lücke reißt und welchen Wert der alte Baumbestand für die Herdecker gehabt hat“. Störzner berät beruflich Architekten bei nachhaltigen Lösungen und beschäftigt sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung. Er wünscht sich, „dass das naturästhetische Empfinden für Bäume auch bei den Architekten wächst.“
Das Bauamt der Stadt Herdecke verweist auf die erteilte Baugenehmigung für ein Wohngebäude. In diesem Zuge sei ein Fällantrag für neun Bäume gestellt worden, die dem Bauvorhaben im Wege sind. Wörtlich heißt es bei der Bauverwaltung: „Aufgrund des Baurechts musste dem Fällantrag zugestimmt werden mit der Auflage zu einer Ersatzpflanzung (16 Bäume) in erheblich höherer Zahl als die gefällten Bäume.“
Zeitlich gerade noch erlaubt
Laut Baumschutzsatzung muss die Ersatzpflanzung „im Geltungsbereich der Satzung“ vorgenommen werden. In der Regel sei das auch das Baugrundstück, heißt es bei der Stadt Herdecke. Im konkreten Fall muss auf dem Grundstück nachgepflanzt werden, wo jetzt die großen Bäume gefällt wurden. Sogar einen konkreten Termin gibt es: Bis 30. November dieses Jahres hat frisches Grün zu sprießen. Die Kosten für die Pflanzung liegen beim Grundstückeigentümer. Die Stadt hat es nicht bei einer Genehmigung belassen. Als die Säge gesprochen hatte, war Michael Rösner vom Fachbereich Umwelt vor Ort. Fotos haben das Nachher dokumentiert.
Die Stellungnahme der Stadt ist klar: „Die betreffenden Bäume wurden ordnungsgemäß gefällt.“ Und auch die Schonzeiten gemäß Bundesnaturschutzgesetz wurden eingehalten. Die Schonzeit hat am 1. März begonnen. Da war das Sägemehl noch frisch.