Wetter/Herdecke. Die Corona-Inzidenzwerte der letzten Tage ermöglichen Lockerungen von der Bundesnotbremse. Das gilt es auch in Wetter und Herdecke zu beachten:

Der Inzidenzwert für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit fünf Zähl-Tagen, der Feiertagssamstag und Sonntag werden nicht mitgerechnet, unter der 150er-Marke. Das bringt Lockerungen mit sich, die am Mittwoch mit einer neuen Allgemeinverfügung vom Land Nordrhein-Westfalen bestätigt wurden. Diese tritt ab Freitag auch in Wetter und Herdecke in Kraft.

Handel

Für den Handel gilt: Liegt der Inzidenzwert an fünf Tagen infolge, ausgenommen Sonn- und Feiertag, unter der magischen Grenze von 150, dürfen die Geschäfte wieder öffnen. Seit dem 27. April ist nur „Click & Collect“ erlaubt, also Ware aussuchen, bestellen und vor Ort abholen. Ab Freitag, 7. Mai, dürfen die Geschäfte ihre Kunden für „Click and Meet“ mit einem Termin und einem negativen Schnelltest wieder in den Laden lassen. Beispiel: Wer jetzt seine Sommergarderobe shoppen möchte, sollte im jeweiligen Geschäft einen Termin ausmachen. Vorher geht es dann zu einem der vielen Schnelltestangebote der Stadt. Mit der Bescheinigung eines negativen Schnelltests, ob auf dem Handy oder als Ausdruck, können dann im Geschäft Blusen, Röcke, Shorts und Tops gekauft werden.

Schnelltest und Geimpfte

Seit Montag, 3. Mai, sind in Nordrhein-Westfalen vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ getesteten Bürgern gleichgestellt. Faktisch bedeutet das: In bestimmten Bereichen müssen sie zukünftig keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Dies gilt beispielsweise für „Click and Meet“ im Einzelhandel, den Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder den Termin beim Friseur oder bei der Fußpflege. Für diese Gruppe entfällt zudem die Testpflicht in Schulen sowie die zehntägige Quarantäne bei der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet. Für Virusvarianten-Gebiete gilt aber für alle nach wie vor die Vorgabe einer 14-tägigen Quarantäne.

Kitas und Schulen

Die Schulen befinden sich seit Donnerstag, 29. April, im Distanzunterricht, die Kindertagesstätten seit diesem Tag im Notbetrieb. „Seit Freitag, 30. April, war der Inzidenzwert, an den Tagen, die berücksichtigt werden dürfen, viermal nicht höher als 165. Hier fehlt für das Erreichen der Fünf-Tages-Regel aktuell noch ein Tag“, erläutert Kreissprecher Ingo Niemann. „Wird dieser Realität, könnte ab Montag 10. Mai, wieder Wechselunterricht stattfinden. Für die Kitas würde der Notbetrieb in diesem Fall ebenfalls am Montag enden“, so Niemann weiter. Dass die Inzidenz unter dem Wert von 165 bleibt, ist bei einem aktuellen Wert von 113,5 sehr wahrscheinlich.

Allerdings gibt es noch eine weitere Hürde. Um vom Distanz- wieder in den Wechselunterricht zurückzudürfen, darf bis zur möglichen Öffnung am 10. Mai die Inzidenz nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 steigen. Dabei wird auch der Sonntag berücksichtigt.

Ausgangssperre

Die magische Grenze zum Aufheben der Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen ist im EN-Kreis hingegen noch nicht erreicht. Dafür müsste der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinken – Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet.

Allgemeinverfügung

Diese Maßnahmen gelten erst, wenn das Land NRW eine entsprechende Allgemeinverfügung an den zuständigen Kreis geschickt hat.