Hemer. Das Genehmigungsverfahren für die ersten sechs Windräder im Balver Wald in Hemer läuft. Um diese Standorte und Folgen geht es.

Der erste Windpark auf Hemeraner Stadtgebiet steht vor der Genehmigung. Die BayWa r.e. Wind GmbH plant im Balver Wald den Bau des Windparks „Hemer“ mit insgesamt sechs Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von jeweils 6,2 Megawatt. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 169 Meter bei einer Gesamthöhe von 250 Metern. Der Balver Wald wird damit zum Zentrum für Windkraft im Kreis. Alle vorhandenen, genehmigten und geplanten Windräder zusammengefasst werden die Bergrücken zukünftig nicht wie berichtet von 19 Anlagen geprägt, sondern von 32. Zehn befinden sich auf Hemeraner Gebiet, 16 auf Balver, plus sechs vorhandene auf dem Kohlberg.

Am Freitag sind die umfangreichen Gutachten veröffentlicht worden. Allein die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst über 100 Seiten. Die Windräder entstehen unterhalb des Ostenbergs. Die erste Anlage soll an der großen Wegkreuzung am Ende des Balver Weges gebaut werden, die weiteren rundherum. In den Gutachten wird auch die Sichtbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln visualisiert. So werden vier Windräder auch von der Ortsmitte aus sichtbar sein.

Windräder werden weithin sichtbar sein

„In der allgemein wenig durch technische Elemente vorbelasteten Landschaft stellen diese als hohe, vertikale und technische Strukturen, die die Maßstäblichkeit des Landschaftsbildes stören, eine Beeinträchtigung der Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft dar. Je nach Standort und Entfernung des Betrachters wirkt sich diese Beeinträchtigung mehr oder weniger erheblich auf das Landschaftserleben aus. Durch die erhöhte Lage des geplanten Windparks im Balver Wald, der höchsten Erhebung der Iserlohner Höhen, sind die Anlagen von bewaldeten Standorten aus weithin sichtbar“, heißt es in dem Gutachten.

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Das Gebiet liegt zur Hälfte in dem aktuellen Planungsstand der „Windenergiebereiche“ des Regionalplanentwurfes. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hemer von Februar 2015 ist es nicht als Konzentrationszone für Wind dargestellt. Im Flächennutzungsplan ist derzeit eine Fläche abgebildet, die nicht für die Windenergienutzung geeignet ist, da sie den Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen unterschreitet.

Karte Windpark hemer Windkraft Windräder
An diesen Standorten sollen die sechs Windräder im Balver Wald errichtet werden. © Ralf Engel/IKZ | IKZ

Keine Wohnbebauung im Umkreis von 1000 Metern

Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Auswirkungen auf Mensch und Natur analysiert. Im Umkreis von 1000 Metern gibt es keine Wohnbebauung. Bäingsen und das Wohngebiet Habichtseil sind am nächsten betroffen. Als Ergebnis wird im Gutachten festgestellt, dass ohne weitere Maßnahmen die zulässige Schattenwurfdauer an einigen Immissionsorten überschritten wird. Aus diesem Grund soll eine Abschaltung der betroffenen Windenergieanlagen zu festgelegten Zeiten über eine Abschaltautomatik erfolgen.

Vor allem die Auswirkungen auf Flora und Fauna stehen beim Bau von Windparks immer wieder in der Kritik. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: „So konnten keine geschützten Pflanzenarten und nur eine geringe Anzahl geschützter Vogelarten nachgewiesen werden.“ Im Rahmen der Kartierung 2019 und 2020 wurden neun Greifvogelhorste im 1000 bis 1500 Meter-Radius festgestellt. Ein Großteil der Horste war unbesetzt, im Westen wurde ein besetzter Habichts-Horst und im Osten ein besetzter Mäusebussard-Horst kartiert. Bei Nachkartierung wurden insgesamt 23 Horste kartiert. Hierbei wurde ein besetzter Rotmilan-Horst in etwa 2500 Metern Entfernung festgestellt. 

Schwarzstörche im Balver Wald gesichtet

Schwarzstorchpaare wurden über dem Waldstück gesichtet, aber keine Brut nachgewiesen. „Da bezogen auf den Schwarzstorch durch den Betrieb von Windkraftanlagen das Beschädigungs-/Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten grundsätzlich erfüllt sein kann, besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass hinsichtlich des Schwarzstorches keine Verbotstatbestände eintreten und keine Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind“, heißt es in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den Schutz des Waldkauzes dürfen die Bauarbeiten beispielsweise nur von Juni bis Januar erfolgen.

Nächtliche Abschaltung im ersten Betriebsjahr

Eine Erfassung von Fledermäusen ist nicht erfolgt. Für das erste Betriebsjahr sollen die Windräder im Zeitraum von Anfang April bis Ende Oktober während der Nachtzeiten bei bestimmten Windgeschwindigkeiten und einer Temperatur ab zehn Grad in Gondelhöhe abgeschaltet werden. Für die weiter entfernt liegenden FFH-Gebiete „Hönnetal“ und das Felsenmeer schließen die Gutachter erhebliche Beeinträchtigungen aus.

Windkraft Windräder Balver Wald
Im Balver Wald laufen bereits die Bauarbeiten für drei Windräder auf Balver Stadtgebiet. Breite Wege wurden gebaut. © Ralf Engel/IKZ | IKZ

Wie die schweren Bauteile in den Balver Wald geschafft werden sollen, steht nicht im Antrag. Viele Anliegerstraßen und Waldwege in Deilinghofen sind zu eng und kurvenreich. Für die Anlagen auf Balver Gebiet sind aus Richtung Balve bereits breite Trassen im Wald gebaut worden. „Der genaue Verlauf der Kabeltrasse und Zuwegung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und wird in einem gesonderten Genehmigungsverfahren beantragt“, heißt es im Antrag.

Bürgerbeteiligung läuft bis 22. November

Der Baubeginn soll im Oktober 2026 erfolgen. Bis dahin muss das Projekt ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dazu gehört die jetzt gestartete Offenlegung mit Bürgerbeteiligung. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen die vollständigen Antragsunterlagen sowie Informationen zum vorgesehenen Erörterungstermin bis einschließlich 22. November in den Rathäusern Hemer und Balve sowie online unter www.uvp-verbund.de/portal/ oder unter https://maerkischer-kreis.org/Immissionsschutz/ zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung. 

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich zum 24. Dezember schriftlich – beim Landrat des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, beim Bürgermeister der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer oder beim Bürgermeister der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve – oder elektronisch (E-Mail: immissionsschutz@maerkischer-kreis.de) erhoben werden. 

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