Breckerfeld. Hoher Schaden an Leitplanke und Lkw: Ein Ausweichmanöver endete für eine Lkw-Fahrerin jetzt vor Gericht.

Nach einem Unfall in Breckerfeld musste sich eine Lkw-Fahrerin nun vor Gericht verantworten. Im April war die 37-Jährige mit einem Lastkraftwagen in Zurstraße unterwegs. In einer Kurve kam der Frau jedoch ein Fahrzeug derart entgegen, dass die 37-Jährige mit ihrem großen Gefährt ausweichen musste. Sie krachte mit dem Lkw in eine Leitplanke.

An der eisernen Schutzvorrichtung entstand ein Sachschaden von 3.067 Euro, der Schaden am Lkw war mit etwa 10.000 Euro weitaus erheblicher. Das Weiterfahren war aber dennoch möglich. Ein kleines Stück entfernt vom Ort des Geschehens blieb die Frau an einer Bushaltestelle stehen, rief ihren Chef an und informierte ihn über den Unfall.

„Man muss das direkt melden“

Aufgrund des straffen Zeitplans sollte die 37-Jährige direkt zum Betriebshof kommen. Erst später meldete sie den Unfall der Polizei und stellte ihr Gefährt für Ermittlungen zur Verfügung. Das verhinderte nicht, dass die junge Frau wegen Unfallflucht angeklagt wurde. Im Amtsgericht Schwelm schilderte die Frau den Sachverhalt. „Man muss das besser machen. Man muss das direkt melden“, führte die Richterin der Angeklagten vor Augen.

Die Angeklagte sah ihren Fehler ein und erklärte, den Schaden an der Leitplanke einfach nicht so wichtig genommen zu haben, wie einen Unfall mit einem anderen Wagen. Der Schaden an der Leitplanke sei durch die Versicherung bereits reguliert worden, so die Lkw-Fahrerin. Die Richterin stufte letztlich ihr Verschulden als gering ein und stellte das Verfahren ein. Zwar habe sich die 37-Jährige am Tattag falsch verhalten, ihr Nachtatsverhalten sei aber „umso besser“ gewesen.