Eilpe. Am Parkplatz am Einkaufszentrum Eilpe schreibt die „A+H Bauträger und Verwaltungsgesellschaft“ private Strafzettel für Falschparker. Umstritten ist, ob Betroffene die Knöllchen bezahlen müssen oder nicht.
Der Fahrer aus Schalksmühle traute seinen Augen nicht. Nur für wenige Minuten war er im Getränkemarkt des Einkaufszentrums Eilpe verschwunden. Und als er wieder herauskam, steckte ein zusammengerollter Zettel am Griff der Fahrertür. Ein Privatknöllchen der „A+H Bauträger und Verwaltungsgesellschaft“. Weil er die Parkscheibe vergessen hatte, sollte er 15 Euro zahlen.
Aber: Kein Ordnungshüter der Stadt hat das Knöllchen gesteckt. Es war ein Kontrolleur, der für „A+H“ auf dem Privatparkplatz unterwegs ist. „Das ist Abzocke“, sagt der Autofahrer aus dem Volmetal, der sich von einem Anwalt beraten lassen will.
„Gebühr“ wird angedroht
Über die rechtliche Bedeutung dieser Privatknöllchen streiten die Gelehrten. „Wir dürfen das“, sagt Holger Jüngst von „A+H“, „das haben uns Anwälte bestätigt.“ Und unterstützt wird er vom Ordnungsamt der Stadt, das sich selbst für unzuständig erklärt. „Aber“, so Hans Sporkert, „jeder, der dort parkt, unterwirft sich den Regeln, die dort gelten.“ Die kann man auf Schildern an den Zufahrten nachlesen. Auch die „Gebühr“ von 15 Euro wird angedroht.
„Schon daraus ist ersichtlich, dass es uns nicht ums Abkassieren geht“, so Jüngst weiter. „Wir verteilen Knöllchen, um einen geordneten Parkbetrieb zu gewährleisten.“ Es habe in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Dauerparkern gegeben. Da werde man im Sinne der Mieter des Einkaufszentrums und im Sinne der Kunden tätig. „Wir kontrollieren täglich“, sagt Jüngst, „aber wir räumen durchaus Karenz ein.“
„Eigentümer muss Schaden nachweisen“
Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC, will zwar keine Empfehlung aussprechen, ob Betroffene zahlen sollen oder nicht. Rechtlich allerdings bewertet er die Lage anders: „Der Eigentümer muss den tatsächlich durch das Falschparken entstandenen Schaden nachweisen und kann nicht pauschal 15 Euro verlangen“, sagt er. Im Übrigen könne man sich nicht an den Fahrzeughalter wenden. Entscheidend sei, wer das Auto abgestellt habe. „Halterhaftung im Zivilrecht gibt es nicht.“
Genau die will aber „A+H“ im Zweifel bemühen. Denn demjenigen, der der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, werden „rechtliche Schritte“ angedroht. „Die dadurch entstehenden Kosten (Feststellung der Adresse über das Straßenverkehrsamt und Abgabe an einen Rechtsanwalt) gehen dann ebenfalls zu Ihren Lasten.“
Ob es bei solch geringen Beträgen zu einer Verfolgung kommt, ist für Klaus Heimgärtner ohnehin zweifelhaft. „Aber indem man nicht zahlt, geht man natürlich ein gewisses Risiko ein“, erklärt der Jurist, „wobei Gleiches auch für den Eigentümer gilt, der tatsächlich ein Verfahren einleitet.“ Denn wie ein Gericht in einem solchen Fall entscheide, sei offen.