Hagen.
Seine Ausnahmegenehmigung, in die Fußgängerzone fahren zu dürfen, hat ein Taxiunternehmer in der Vergangenheit offensichtlich sehr großzügig ausgelegt. Statt sich ausschließlich darauf zu beschränken, Patienten vor der Dialysepraxis abzusetzen, parkten seine Fahrzeuge für Frisör- und Bankbesuche, Kaffee- und Mittagspausen. Außerdem nutzte einer seiner fünf Wagen die Fußgängerzone als Abkürzung. Als der Unternehmer aus Wetter im Mai 2011 seine Genehmigung – wie die Jahre zuvor – verlängern wollte, verweigerte sich das Hagener Straßenverkehrsamt. Erstmalig in der Geschichte der Behörde.
Der Mann beschwerte sich, schrieb Briefe an Oberbürgermeister Jörg Dehm, legte Dienstaufsichts-beschwerde gegen einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes ein. Er fühlt sich benachteiligt gegenüber anderen Taxiunternehmen, die mit ihrer Flotte außerhalb der Lieferzeiten in die Elberfelder Straße kurven dürfen. Zwar räumte er ein, dass Fahrer aus seiner Flotte gegen Auflagen verstoßen hätten, könne aber im Gegenzug die Ablehnung seiner Ausnahmegenehmigung nicht verstehen. Er bemängelt ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk, wann derlei Genehmigungen erteilt und wann sie verweigert würden, wie viele Verstöße vorliegen müssten und für welchen Zeitraum die Genehmigung zu entziehen ist.
Kein vergleichbarer Fall
„Es gibt bisher keinen vergleichbaren Fall. Das muss man im Einzelnen entscheiden“, nahm Stefanie Wiener vom Straßenverkehrsamt am Donnerstag Stellung im Beschwerdeausschuss. Dort landetet der Taxifall nun. Immerhin hatten sich die Behörde aus der Böhmerstraße und das Rechtsamt im Vorfeld darauf verständigt, dem Wetteraner erst im Mai 2012 – damit nach einjähriger Ruhepause – wieder zu erlauben, die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu benutzen.
Nachdem sich die CDU-Fraktion ein bisschen um die unternehmerische Freiheit gesorgt und die SPD aufs Stadtsäckel geschielt hatte – Taxiunternehmen zahlen immerhin 300 Euro für die einjährige Erlaubnis – , stimmten alle zu. Zumal Stefanie Wiener betonte, dass es sich um ein Gesamtpaket aus aktenkundigen Verstößen, Unregelmäßigkeiten bezüglich des Versicherungsschutzes für seine Taxen und Uneinsichtigkeit handele. Bis zuletzt hatte der beförderungswillige Unternehmer versucht, die Stadt anzuzählen. In einem Brief, der aktuell zur Ausschusssitzung eintraf, behauptetet der Mann, die Verwaltung verdrehe die Realität und stelle die Unwahrheit dar.
Da ließ sich selbst der sonst so besonnen agierende Vorsitzende, Joseph Bücker von Hagen Aktiv, zu dem Urteil hinreißen: „Das grenzt schon an Dreistigkeit.“