Hagen-Mitte. Das Urteil gegen Osman Ö. ist rechtskräftig. Der Mann hatte seine Ehefrau vor den Augen seiner Söhne regelrecht hingerichtet. Angeblich sei das Bad nicht sauber gewesen. Danach hatte er seinem Sohn ins Gesicht geschossen.
Osman Ö. muss für den Mord an seiner Frau und die versuchte Ermordung seines Sohnes lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mörders gegen seine Verurteilung durch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, das ihn wegen seiner Verbrechen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Familiendrama in einer Wohnung am Graf-von-Galen-Ring hatte selbst die hartgesottenen Ermittler der Hagener Kripo erschüttert. Vor den Augen seiner Söhne richtete der seinerzeit 40-jährige Osman Ö., ein gewalttätiger Tyrann, seine Frau Elif (37) durch einen Schuss in den Kopf regelrecht hin. Angeblich sei das Bad nicht sauber gewesen.
Sohn durch Wange geschossen
Anschließend richtete er die Pistole gegen seinen 19-jährigen Sohn Serdar, die Kugel durchschlug eine Wange, zertrümmerte einen Zahn und blieb im Hals stecken. Nun setzte der Vater den Lauf auf die Stirn seines Sohnes und drückte ab, doch diesmal versagte die Waffe ihren Dienst, der junge Mann überlebte schwer verletzt. Derweil flüchtete ein zweiter Sohn (13) barfuß aus dem sechsten Stock auf die Straße, wo er auf zwei Polizeibeamte traf und stammelte: „Mein Vater hat geschossen.“ Kurze Zeit später konnte Osman Ö. festgenommen werden. Die Ehefrau erlag wenige Tage später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Im Juni 2013 fällte das Hagener Schwurgericht die höchste Strafe, die das deutsche Recht kennt: lebenslange Haft. Wegen der besonderen Schwere der Schuld kann Ö. nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung nach 15 Jahren rechnen. Während der Verhandlung rechtfertigte er sich mit den Worten, er habe seine Frau geliebt und seinen Sohn nur einschüchtern wollen. Zudem leide er seit Jahren an Depressionen.
Für voll schuldfähig erklärt
Doch die Wirklichkeit sah offenbar anders aus. Der Gerichtsgutachter erklärte Ö. für voll schuldfähig, die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen kam zu dem Schluss, der Mann habe seine Familie regelrecht unterdrückt. „Die Frau war dabei die Leibeigene. Sie durfte die Wohnung nicht verlassen, noch nicht mal telefonieren.“ Aus Angst vor ihrem brutalen Mann hatte sie sämtliche Messer im Haus versteckt. Doch löschte er ihr Leben mit einer Pistole aus.