Hagen.. Peinliche Panne beim Auftakt des Raserprozesses vor dem Landgericht Hagen. Eine Laien-Richterin ist nicht erschienen.
Es ist in diesem Jahr wohl die Verhandlung, die am Landgericht Hagen für das größte öffentliche Interesse sorgt. Doch ausgerechnet der Raserprozess startete am Montag mit einer peinlichen Panne. Eine Schöffin war einfach nicht gekommen.
Die junge Frau musste arbeiten und dachte, es sei nicht erforderlich, dass sie erscheint. „So etwas kann eigentlich nicht passieren“, sagt Gerichtssprecher Jens Berndt, „es gibt immer wieder Unterweisungen, an denen Schöffen teilnehmen können. Auch vor ihrem ersten Einsatz werden sie vom Vorsitzenden Richter ausführlich aufgeklärt.“
Nächste Schöffe auf der Liste wird herbeizitiert
Drei Stunden verzögerte sich insgesamt der Start des Prozesses. Von einer Liste musste zunächst der nächste Schöffe herbeizitiert werden. Die Verteidiger eines Angeklagten stellten dann den Antrag, die richtige Besetzung des neu zusammengewürfelten Gerichts kontrollieren zu wollen. Folge: weitere eineinhalb Stunden Verspätung.
Trotzdem wird das Fernbleiben für die Schöffin wohl ohne Konsequenzen bleiben. Denn Mehrkosten sind nicht entstanden. Weil Zeugen erst später am Nachmittag geladen waren und andere Aussagen kürzer dauerten als geplant, endete die Verhandlung nicht später als kalkuliert.
Laien-Richter ohne eine juristische Ausbildung
Schöffen sind im Grunde genommen Laien-Richter, die über keine juristische Ausbildung verfügen müssen. „Sie haben abgesehen vom Vorsitzenden, der die Verhandlung führt, dieselben Rechte und Pflichten“, sagt Jens Berndt. Im Raserprozesse sitzen drei Berufs- und zwei Laien-Richter. In anderen Verfahren, so Berndt, könne es sogar sein, dass bei der Urteilsfindung Schöffen Berufsrichter überstimmen.
Alle fünf Jahre erstellen die Kommunen eine Vorschlagsliste mit Schöffen. Eine Kommission, der u.a. ein Richter und ein von der Landesregierung ernannter Beamter angehören, entscheidet darüber.