Gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Bandenbetrug kann bei Erwachsenen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Nach Jugendstrafrecht drohen maximal fünf Jahre Haft.
Für das Verfahren wurden von der 2. Jugendstrafkammer sieben Verhandlungstermine bis zum 10. Dezember anberaumt.