Hagen.. Einer der Teilnehmer des illegalen Rennens in Hagen, ist zu zweieinhalb Jahren haft verurteilt worden. Es ging zunächst aber um einen Apotheken-Einbruch.
Im nächsten Jahr steht der Audi-Fahrer (33) wegen des illegalen Autorennens von der Feithstraße vor dem Landgericht. Doch schon gestern wurde er im Amtsgericht wegen Einbruchdiebstahls zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Auch diesmal stand der schwarze Audi A6, der gut ein Jahr später zum Raserauto werden sollte, im Mittelpunkt des Geschehens.
Am 28. März letzten Jahres war in die Kaisberg-Apotheke in Vorhalle eingebrochen worden. Gegen sechs Uhr morgens hatten drei Einbrecher dort einen Tresor aus der Wand herausgebrochen. Der schwere Safe, befüllt mit Betäubungsmitteln und den Tageseinnahmen, wurde von den Tätern mit Hilfe von untergelegten Handtüchern über den Boden des Labors geschleift, anschließend aus einem Fenster gewuchtet.
Dabei schlug der Tresor auf dem Rasenboden auf. Die Einbrecher transportierten ihn mit Hilfe einer Schubkarre zu dem schwarzen Audi, luden ihn in den Kofferraum ein. Ein Zeuge am Balkon gegenüber, der durch laute Geräusche aufmerksam geworden war, notierte die Autonummer und erkannte den hageren Angeklagten mit dem schmalen Schnäuzer und dem kurz gestutzten Kinnbart später auf Polizeifotos wieder. Dessen Freundin ist die Halterin des schwarzen Audis.
Verräterische Moosspuren
Im Prozess schwieg der Angeklagte, Vater von zwei Kindern (sechs und acht Jahre alt), zum Vorwurf. Auch seine beiden mutmaßlichen Mittäter, als Zeugen geladen, verweigerten die Aussage. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kleeschulte hielt ihn jedoch anhand verschiedener Indizien für hinreichend sicher überführt.
So hatten die Spurensicherer der Kripo ein zerrissenes weißes Handtuch im Kofferraum des Audis entdeckt, mit dem der Safe über den Fußboden geschleift worden war und das aus der Apotheke entwendet sein konnte. Als geradezu verräterisch wertete das Gericht jedoch die im Kofferraum gefundenen Moosspuren. Eine Diplom-Biologin des Landeskriminalamts hatte eine Vergleichsprobe von der Aufprallstelle untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich dabei um die selben zwei Moosarten handelte. Nach dem Urteil bleibt der 33-Jährige in Untersuchungshaft.