Schwelm. Um als Fahrer eines geblitzten Pkw nicht erkannt zu werden, verweigert ein Angeklagter im Gericht in Schwelm Abnahme seiner Maske. Darf er das?
Die Stimmung im Gerichtssaal des Amtsgerichts Schwelm ist angespannt. Auf der Anklagebank ein 39-Jähriger. Fahren ohne Fahrerlaubnis lautet der Vorwurf gegen ihn. Am 23. März 2020 soll er mit einem Fahrzeug auf der A1 Richtung Köln, Schwelmer Stadtgebiet, unterwegs gewesen sein. Und das, obwohl er gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Anhand eines Blitzerfotos sind Ermittler auf den Mann gekommen (wir berichteten).
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Im Gericht äußert sich der Angeklagte selbst nicht. Und auch sein Anwalt lässt offen, ob sein Mandant gefahren war oder nicht. Die Vorsitzende hat daher einen speziellen Sachverständigen als Zeugen geladen. Er erstellt während der Verhandlung ein anthropologisches Gutachten. Das bedeutet, der 69-Jährige ermittelt mit Hilfe technischen Equipments, ob es sich bei dem Mann auf dem Blitzerfoto um den Angeklagten handelt. Auf Anraten seines Verteidigers zeigt sich der angeklagte Herner alles andere als kooperativ. So weigert er sich, seine Maske abzunehmen. Sein Anwalt begründet das mit der Angst, sich mit Corona anzustecken. Die Richterin erklärt daraufhin, dass sie die Sitzungshoheit habe und bestimmen könnte, was im Saal passiere.
Der Raum sei groß, würde regelmäßig gelüftet und eine Warnampel stehe auf grün. Trotzdem verweigert der Mann zunächst jede Mitarbeit. Erst, als die Richterin damit droht, ein Ordnungsgeld gegen ihn zu verhängen, nimmt der Mann die Maske ab– schließt dafür aber seine Augen.
Augen geschlossen
Der 39-Jährige lässt sie auch zu, als der Gutachter ihn bittet, sie zu öffnen. „Er muss nur die Maske abmachen“, erklärt der Verteidiger. Der Experte erstellt unter erschwerten Bedingungen sein Gutachten. Dabei kommt heraus, dass es sich bei dem Mann auf dem Blitzerfoto sehr wahrscheinlich um den Angeklagten handelte.
Der Verteidiger versucht weiterhin, seinen Mandanten vor einem Urteil zu bewahren. Er stellt den Beweisantrag, den Bruder des 39-Jährigen, der diesem sehr ähnlich sehen soll, in einem Fortsetzungstermin zu vernehmen.
Die Richterin gibt dem Antrag statt, und setzt einen zweiten Verhandlungstag an. Zu diesem erscheint allerdings niemand und so geht es ganz schnell: Die Vorsitzende erlässt einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Der Angeklagte kann die Entscheidung akzeptieren und die 6000 Euro zahlen, oder Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In diesem Fall käme es erneut zu einer Verhandlung im Gericht.