Gevelsberg. Drei Wettbüros existieren derzeit in Gevelsberg. Mehr sollen es auch nicht werden, weshalb die Stadt eine neue Steuer erheben will.
Sie heißen Tipico oder Tipster, belegen beste Ladenlokale an der Mittelstraße oder der Hagener Straße. Sie ziehen eine eher halbseidene Kundschaft an verdienen immens viel Geld mit Spielsüchtigen und stehen immer wieder latent in dem Ruf, vor allem für Geldwäsche gut organisierter krimineller Geschäfte genutzt zu werden: Wettbüros, in denen Wetten auf so ziemlich jedes sportliche Ereignis und auf jede Eventualität auf diesem Planeten abgegeben werden können. Die Stadt Gevelsberg geht ihnen nun mit einer neuen Steuer ans Portemonnaie und will damit vor allem verhindern, dass sich noch mehr der dubiosen Buden vor Ort ansiedeln.
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Wenn die Mitglieder des Stadtrats am Donnerstag, 6. Mai, ab 17 Uhr in der Sporthalle West zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen, werden sie genau über diese Steuer befinden müssen. Es gilt als sicher, dass diese mit einer großen Mehrheit angenommen wird. Aber worum geht es konkret? Darüber gibt die Vorlage der Verwaltung Aufschluss: Die einzuführende Wettbürosteuer soll monatlich drei Prozent aller Einsätze, die die Kunden in dem Wettbüro tätigen, betragen. Andere Städte arbeiten bereits mit exakt diesen Werten, das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. Juni 2017 die kommunale Wettbürosteuer für zulässig erklärt.
Aktuell drei Wettbüros in Gevelsberg
Ein Kampf gegen die bestehenden Strukturen darf damit jedoch ausdrücklich nicht geführt werden: „Dem Steuermaß soll und darf keine Erdrosselungswirkung zukommen. Die Wettbürosteuer soll somit dem Lenkungszweck dienen, welcher das Ziel verfolgt, das Glücksspiel einzudämmen und die Zunahme weiterer Wettbüros zu verhindern“, teilt die Verwaltung mit. In Gevelsberg werden nach derzeitigem Kenntnisstand drei Wettbüros betrieben, weitere sollen nicht hinzukommen. Doch diese Entwicklung steht mit Blick auf andere Städte, in denen genau diese Büros wie Pilze aus dem Boden schießen, zu befürchten.
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Die neue Steuersatzung für die Stadt Gevelsberg soll nach Willen der Verwaltung zum 1. Juni des laufenden Jahres wirksam werden – wenn die Politik dem ihre Zustimmung erteilt.