Ennepetal/Breckerfeld. Im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Ein Bienensterben droht. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.

Der Ausbruch der Amerikanische Faulbrut in einem Betrieb in Breckerfeld macht es nötig, einen Sperrbezirk einzurichten. Dieser liegt nordwestlich vom Ortszentrum, betroffen sind unter anderem die Bereiche Brauck, Brenscheid, Delle, Obernheede, Oberneuenloh. Königsheide und Langscheid. Die genauen Grenzen sind in einer Allgemeinverfügung auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.dein Text- und Kartenform beschrieben.

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Auflagen innerhalb des Sperrbezirks

Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen besitzt, für den gelten nach Angaben des Veterinäramtes einige Auflagen. So ist es verboten, bewegliche Bienenstände von ihren Standorten abzutransportieren und lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte aus den Bienenständen zu entfernen. Ebenfalls unzulässig ist es, Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.

Der Sperrbezirk liegt nordwestlich vom Ortszentrum, betroffen sind unter anderem die Bereiche Brauck, Brenscheid, Delle, Obernheede, Oberneuenloh. Königsheide und Langscheid.
Der Sperrbezirk liegt nordwestlich vom Ortszentrum, betroffen sind unter anderem die Bereiche Brauck, Brenscheid, Delle, Obernheede, Oberneuenloh. Königsheide und Langscheid. © Unbekannt | Privat

Zudem ist jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, verpflichtet, dies, falls noch nicht geschehen, dem Veterinäramt umgehend anzuzeigen. Auch sollten sich Imker, die im letzten Sommer Ihre Bienen im beschriebenen Gebiet stehen hatten, melden. Die Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind per Mail (vet.amt@en-kreis.de) sowie unter der Telefonnummer 02336/93 2484 erreichbar.„Obwohl der Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt längere Zeit von der Amerikanischen Faulbrut verschont geblieben ist, gibt diese Seuche grundsätzlich Anlass zur Sorge. Alle Imker sollten daher einen Blick auf die Waben ihrer Völker werfen und auf Anzeichen einer Faulbrutinfektion achten“, macht Dr. Bettina Buck deutlich.

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Ebenso wichtig: Neue Bienenstände müssen dem Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse grundsätzlich sofort gemeldet werden und Völker dürfen nur mit gültigem Gesundheitszeugnis gekauft werden.„Bei selbstverschuldeten Seuchenfällen zahlt die Tierseuchenkasse nicht, dem Verantwortlichen drohen darüber hinaus auch Schadensersatzforderungen von Nachbarimkern“, warnt Dr. Buck. Anzeichen der Seuche oder auch nur ein Verdacht müssen auch deshalb sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.

Amerikanischen Faulbrut

Die Krankheit wird durch den bakteriellen Erreger Paenibacillus larvae versucht. Befallene Völker werden in der Regel getötet oder per Kunstschwarmverfahren saniert. Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich, gleiches gilt für mit Sporen belasteten Honig, der unbedenklich verzehrt werden kann. Für Imker gilt allerdings: Von Bienen ist infizierter Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können.

Der Erreger wird über erwachsene Bienen, die nicht erkranken können, auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. In den Larven vermehrt sich der Erreger und tötet den Nachwuchs.