Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Wer Taxi fährt, muss im Ennepe-Ruhr-Kreis bald deutlich tiefer in die Tasche greifen als bislang. Und es könnte absehbar noch teurer werden.
9,50 Euro – diese Zahl wird ab November für große Augen in den Taxen des Ennepe-Ruhr-Kreises sorgen, denn sie flackert ab dem 1. Oktober auf dem Taxameter auf, bevor der Fahrer überhaupt den ersten Meter gefahren ist – ohne Nacht- oder Wochenendzuschlag wohlgemerkt. Geht es nach den Taxi-Unternehmen, sind diese Preiserhöhungen, die die Mitglieder des Kreisausschusses aller Wahrscheinlichkeit nach am Montag, 30. Mai, beschließen werden, allerdings noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.
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Die aktuell noch geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2019 und trägt folgende Kernziffern: Der Grundpreis beträgt 3,50 Euro, jeder Kilometer kostet 2,10 Euro pro Kilometer, für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von einem Euro je Fahrt erhoben. Und: Die Wartezeit wird mit 0,10 Euro je 10 Sekunden berechnet, so dass eine Stunde Wartezeit 36 Euro kostet.
9,50 Euro Grundgebühr
Ab Oktober sollen dann folgende Preise für alle Taxiunternehmen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis gelten: Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis steigt auf 9,50 Euro, beinhaltet allerdings auch bereits zwei Kilometer Fahrt. Innerhalb dieser zwei Kilometer ist eine Wartezeit von 436,28 Sekunden im Grundpreis enthalten. Jeder weitere Kilometer kostet 2,40 Euro, der Preis für die Wartezeit beträgt 39,60 je Stunde, denn nun werden stets nach je 9,09 Sekunden zehn Cent berechnet. Bei den Zuschlägen für Nachtfahrt sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt alles wie gehabt. Ein Großraumtaxi kostet ab sofort allerdings einen Fünfer mehr.
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen in Dortmund hat im Namen der Taxi-Unternehmen im Ennepe-Ruhr-Kreis am 25. Januar den entsprechenden Antrag gestellt. Der einzige Widerspruch, der von den Taxiunternehmern kam, war derjenige, dass die Erhöhungen nicht ausreichend sind.
Bis zu 10.000 Euro Strafe für zu niedrige Preise
Die Verordnung ist übrigens keine Freiwilligkeit. Selbst, wenn Taxi-Unternehmen niedrigere Preise ansetzen wollen würden, dürften sie das überhaupt nicht.Am Ende könnte dies für sie sogar eine enorm teure Sache werden, wenn sie günstigere Preise verlangen, wie Paragraf 8 der Verordnung unter der Überschrift „Ordnungswidrigkeiten“ regelt. „Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2des Personenbeförderungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndetwerden“, heißt es dort.Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Taxi-Unternehmer eigenmächtig höhere Preise verlangen würden.
Diese seien vor allem durch den exorbitant steigenden Mindestlohn notwendig. Denn die Vergütung der meisten Beschäftigen im Taxi-Gewerbe würde sich am Mindestlohn orientieren. Der lag zum Zeitpunkt, als die gültige Verordnung in Kraft trat, bei 9,19 Euro, zum 1. Oktober steigt er auf 10,45 Euro, in der Bundespolitik werden derzeit zwölf Euro diskutiert. Ebenso müssen die Taxiunternehmer für den Sprit deutlich tiefer in die Tasche greifen. Lag der Durchschnittspreis pro Liter 2019 bei 1,28 Euro sind es jetzt 2,02 Euro. Die darüber hinaus vorhandenen Steigerungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der derzeitigen inflationären Situation seien dabei noch nicht berücksichtigt.
Verlust bei weiten Leerfahrten
Die Erhöhung des Grundpreises auf 9,50 Euro, in dem allerdings zwei Fahrkilometer mit eingeschlossen sind, begründet der Taxi-Verband wie folgt: „Ein grundlegendes Problem, das zum Verlust führt, sind Fahrten, die die Anfahrt in einen entlegenen Teil der Betriebssitzgemeinde erfordern, um dort eine Besetztfahrt von wenigen hundert Metern durchzuführen. Wenn der Fahrer für den Mindestlohn von dann zwölf Euro eine halbe Stunde dafür unterwegs ist, kostet allein dieser den Unternehmer mehr, als er für die Fahrt bekommt.“
Ob diese Erhöhungen ausreichen, ist unklar. Für das kommende Jahr hat der Ennepe-Ruhr-Kreis ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Auftrag gegeben. Wenn dieses wie geplant Mitte 2023 vorliegt, soll auch über eine erneute Preiserhöhung für die Taxen in den neun EN-Städten beraten werden.