Ennepetal/Schwelm. Meinungsfreiheit? Beleidigung! Ein Ennepetaler schreibt „Vollidioten“ unter einen Beitrag der Polizei Rheinland-Pfalz. Das kostet ihn viel Geld.
Getunte Autos stehen Ende April vergangenen Jahres bei einer großen Kontrollaktion der Polizei in Rheinland-Pfalz im Fokus. Die örtliche Presse begleitet das Ganze und veröffentlicht Bilder, Text und Video davon bei Facebook. Ein Mann aus Ennepetal wird auf den Post aufmerksam. Auf einem Bild sind ein Lamborghini und zwei Polizeibeamte zu sehen. Der Ennepetaler kommentiert das Foto und verwendet dabei die Formulierung „Vollidioten. Macht was Sinnvolles. Ihr seid keine Helden.“ Die beiden abgebildeten Beamten sehen das als persönliche Beleidigung an und stellen Strafantrag. Nun musste sich der Ennepetaler im Amtsgericht Schwelm dem Vorwurf der Beleidigung stellen.
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Gemeinsam mit seinem Verteidiger versucht der 34-Jährige, das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich nicht um eine Beleidigung, sondern lediglich um eine Meinungsäußerung handelt. Der Verteidiger führt an, dass sein Mandant die beiden Beamten gar nicht kenne und auf dem Bild auch nicht erkannt habe. So hätten beide Polizisten Masken getragen, einer sei nur von hinten und der zweite lediglich von der Seite zu sehen gewesen. „Eine Individualisierung ist hier nicht möglich. Es ist eine Meinungsäußerung“, so der Anwalt. Damit fehle der Vorsatz für eine Beleidigung. „Ich kann auch den Lambo-Halter gemeint haben, oder den Baum“, äußert sich der Angeklagte merklich aufbrausend werdend dazu.
Doch sowohl die Richterin, als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sehen in der Äußerung durchaus eine direkte und konkrete Beleidigung. „Wenn Sie zu einem Menschen Vollidiot sagen in einer konkreten Situation, beleidigen Sie ihn“, bringt es die Vorsitzende auf den Punkt. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass eine „hinreichende Individualisierung“ vorliegt.
Auch ohne Fahrerlaubnis gefahren
Auch einen ebenfalls verhandelten Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis streitet der 34-Jährige ab. Mitte August 2021 wird der Mann auf der Kölner Straße in Ennepetal mit seinem nicht mehr gültigen spanischen Führerschein erwischt. Ende Mai war ihm ein Schreiben des Ennepe-Ruhr-Kreises zugegangen, das unmissverständlich klar macht, dass der Angeklagte damit nicht fahren darf. Der Ennepetaler gibt dazu an, das Schreiben nicht bekommen zu haben.
Doch auch in diesem Fall hegen Richterin und Vertreterin der Staatsanwaltschaft keinen Zweifel an der Schuld des Mannes. Er habe genau gewusst, dass er nicht hätte fahren dürfen.
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1875 Euro Geldstrafe und sechs Monate Sperre zur Wiedererlangen der Fahrerlaubnis lautet am Ende die Entscheidung des Gerichts.