Schwelm. Die Stadt Schwelm hat auf die hohe Frequenz in der Fußgängerzone reagiert. Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch am Sonntag.
Für die Stadt Schwelm soll der bisher ausgewiesene Innenstadtbereich zum Tragen von Masken unverändert aufrecht erhalten bleiben, denn in der Fußgängerzone befinden sich viele Einrichtungen, die geöffnet sind.
Mindestabstände nicht durchgängig sicherzustellen
Mindestabstände können während der Öffnungszeiten dieser Betriebe nicht durchgängig sichergestellt werden. Anlässlich diverser Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung wurde an einem Sonntag eine Kontrolle durch den Außendienst durchgeführt.
Im Ergebnis war angesichts des schönen Wetters eine hohe Frequenz in der Fußgängerzone zu verzeichnen, so dass die Stadt die Maskenpflicht im ausgewiesenen Bereich auf sonntags zwischen 12 und 18 Uhr ausdehnt. Die Beschilderung wird angepasst.