Ennepe-Ruhr. Bürger mit chronischen Vorerkrankungen können beim Ennepe-Ruhr-Kreis ab sofort wieder einen Antrag auf eine Coronaschutzimpfung stellen.
Bürger mit chronischen Vorerkrankungen wie schweren Lungenleiden, Muskeldystrophien oder Diabetes mellitus mit Komplikationen, Nieren- und Leberkrankungen oder auch Adipositas können beim Ennepe-Ruhr-Kreis ab sofort wieder einen Antrag auf eine Coronaschutzimpfung stellen.
Damit öffnet die Kreisverwaltung dieser Personengruppe ein zweites Mal den Weg ins Impfzentrum. Rückblende: Ende Februar hatte es das NRW-Gesundheitsministerium chronisch Kranken möglich gemacht, sich für eine Impfung quasi vormerken zu lassen. Eine Terminvergabe war seinerzeit aufgrund des knappen Impfstoffes noch nicht möglich. Dies änderte sich erst Ende März. Das Land stellte kurzfristig zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung, der Kreis konnte damit mehr als 2.000 vorgemerkten chronisch Kranken ein Impfangebot machen.
Erste Aktion in Kürze beendet
Diese Aktion wird in Kürze abgeschlossen werden können. „Natürlich sind die Dosen der Sonderlieferung dann aufgebraucht. Da uns für die nächsten Wochen aber steigende Mengen zugesagt wurden und wir dank der Nebenstelle in Schwelm (Drive-in) über mehr Kapazitäten verfügen, konnten wir jetzt entscheiden, chronisch Kranken unabhängig von Sonderlieferungen Zug um Zug Termine im Impfzentrum anzubieten“, macht Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams, deutlich.
Betroffene, die dieses Angebot nutzen wollen, finden dafür ab sofort wieder ein Online-Formular auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Es trägt den Titel „Anmeldung Impfberechtigte“ und ist unter www.en-kreis.de zu finden im Bereich FAQ Corona unter Formulare-Corona.
Wichtig: Wer auf diesem Weg den ersten Schritt zum Impftermin macht, muss im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen und ein aktuelles Attest seines Arztes mit Angaben zur Art der Erkrankung einreichen. Alternativ zum Onlineweg können Anliegen und Attest auch per Brief an die Adresse der Kreisverwaltung (Hauptstr. 92, 58332 Schwelm) geschickt werden.
„Unterlagen und Impfberechtigung werden von uns geprüft. Die Terminvergabe erfolgt anschließend in der Regel per Email oder telefonisch“, Ramme. Sie betont: „Wie viel Zeit zwischen Antrag und Impfung vergehen wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Termine von Menschen gebucht werden, die mit Blick auf ihr Alter impfberechtigt sind und vorzugsweise dran sind. Zudem ist auch die Nachfrage von Mitgliedern zu impfender Berufsgruppen nach wie vor hoch.“Erklärte Absicht des Kreises sei es aber ausdrücklich, chronisch Kranken neben den Hausarztpraxen eine zweite Anlaufstelle anzubieten. Bis zur konkreten Terminvergabe sei aber mit Sicherheit Geduld gefordert. Genau wie bei den Hausärzten hingen die auch im Impfzentrum.
Diese Personengruppen können Impftermin beantragen
Als Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, nennt die Impfverordnung in § 3 Absatz 2 folgende Gruppen:
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
Personen mit Diabetes mellitusmit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.