Schwelm. Lange wurde darauf gewartet, jetzt dürfen Patienten des Helios Klinikums Schwelm wieder besucht werden. So sehen die Regeln dafür aus:

Aufbauende Worte, ein liebevoller Blick und alleine die Anwesenheit eines vertrauten Menschen geben den Patienten Halt und Trost. Der persönliche Kontakt ist nur schwer zu ersetzen, umso schöner, dass das bestehende Besuchsverbot im Helios Klinikum Schwelm dank der aktuellen Corona-Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis gelockert werden kann.

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Lange darauf gewartet

Digitale Besucherregistrierung

Mehr Informationen zum Coronavirus sowie die Möglichkeit zur digitalen Besucherregistrierung finden sich kompakt zusammengefasst auf www.helios-gesundheit.de/schwelm

„Auf diese Nachricht mussten wir alle lange warten. Wir freuen uns, dass wir unseren Patienten und ihren Angehörigen diese Möglichkeit endlich wieder in kleinen Schritten geben können und sensibilisieren weiterhin für einen umsichtigen Umgang mit allen bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln“, erklärt Klinikgeschäftsführer Dr. Volker Seifarth.

Ab Montag, 7. Juni, sind Besuche wieder nach der 1:1:1 Regel möglich. Das bedeutet, dass zwischen 15 und 18 Uhr (18 Uhr letzter Einlass) pro Patient pro Tag ein Besucher für eine Stunde erlaubt ist. Die Lockerung bleibt vorerst bestehen so lange der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis unter 35 liegt.

Geimpft, Getestet oder Genesen

Besucher müssen nachweislich vollständig geimpft, COVID-19 genesen oder aktuell negativ getestet sein. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes (14 Tage nach der zweiten Impfung) ist mit der Impfbescheinigung zu erbringen. Genesenen dient als Nachweis der positive PCR-Test, der mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate alt sein darf. Der Befund einer offiziellen Teststelle darf nicht älter als 24 Stunden sein.

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Der entsprechende Nachweis ist am Haupteingang in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Es besteht auch weiterhin die Pflicht, durchgängig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die ausgewiesenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Ausgenommen von der Besucher-Lockerung sind Patienten, die aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung im Klinikum behandelt werden. Zudem gibt es nach individueller Absprache durch einen Arzt Ausnahmeregelungen für Patienten der Intensivstation.