Ennepe-Ruhr. Dem Ennepe-Ruhr-Kreis droht das Ende der neuen Freiheit. Die Rückstufung in Inzidenzstufe 1 hat Folgen für die unterschiedlichen Lebensbereiche.
Angesichts steigender Inzidenzzahlen müssen sich die Menschen in den neun Kreisstädten inklusive Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal auf weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben einrichten. Dem Ennepe-Ruhr-Kreis droht die Rückstufung von der Inzidenzstufe 0 in die Inzidenzstufe 1 und damit verschärfte Corona-Regelungen.
Zum Verständnis: Im Ennepe-Ruhr-Kreis gilt aktuell die Inzidenzstufe 0. Die schärferen Regeln, die bereits am vergangenen Montag, dem 26. Juli, in Kraft getreten sind, hängen zusammen mit dem zwischenzeitlich auf über 10 gestiegenen Inzidenzwert für Gesamt-NRW.
Nun drohen weitere Einschränkungen, unter anderem Kontaktbeschränkungen. Seit Tagen steigen die Inzidenzwerte für den Ennepe-Ruhr-Kreis langsam, aber kontinuierlich an. Am Donnerstag, 29. Juli, lag er erstmals wieder über 10. Sollte die Inzidenz für den Ennepe-Ruhr-Kreis bis einschließlich Mittwoch, 5. August, weiterhin durchgehend über 10 liegen, käme es ab Samstag, 7. August, zu Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen. Die Zuordnung zur höheren Inzidenzstufe 1 erfolgt, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird.
Dies hätte folgende Regelungen zur Folge
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum maximal für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt. In Inzidenzstufe 0 gilt: Keine Kontaktbeschränkungen, Mindestabstände nur als Empfehlung.
Gastronomie
Innengastronomie ist bei Inzidenzstufe 1 weiter ohne Testnachweis erlaubt, solange die Landesinzidenz unter 35 bleibt. Bei Inzidenzstufe 0 gilt. Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen;Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.
Einzelhandel (nicht Grundversorgung)
Bei Inzidenzstufe 1 gilt – wie schon jetzt wegen der höheren NRW-Inzidenz: Die Kundenbegrenzung reduziert sich wieder auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche. Weiterhin Maskenpflicht
Partys und Feiern
Bei Inzidenzstufe 1 gilt: Partys sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit maximal 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Kultur
Bei Inzidenzstufe 1 gilt: Bei Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind maximal 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Wenn auch die Landesinzidenz – wie aktuell – unter 35 liegt, bedeutet dies: Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit maximal 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht.
Ab 27. August gilt :Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Sport
Kontaktsport innen und außen mit maximal 100 Personen. Negativtestnachweis und Rückverfolgung sind erforderlich. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit maximal 15 Personen erlaubt (Negativestnachweis und Rückverfolgung).
Wenn – wie aktuell – die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand. Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (max. die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich. Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Ab 27. August sind Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Testnachweisen) erlaubt.
Bei Inzidenzstufe 0 gilt: Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
Außerschulische Bildung
Außerschulische Bildungsangebote sind bei der Inzidenzstufe 1 nur bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit maximal bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird. Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises bzw. des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten oder eine Maske getragen wird. Bei Inzidenzstufe 0 gilt: Lediglich Kontaktdaten erheben, ansonsten keine Beschränkungen.
Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote sind bei Inzidenzstufe 1 innen mit maximal 30 und außen mit maximal 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich. In der Inzidenzstufe 0 gilt: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr.
Freizeit
Bei Inzidenzstufe 1 gilt: Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken ohne Testnachweis ist solange erlaubt, bis die Landesinzidenz wieder über 35 liegt. Bordelle usw. dürfen mit negativen Testnachweis öffnen. Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für maximal 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen. Ab 27. August gilt: Wenn die Landesinzidenz unter 35 bleibt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept
Bei Inzidenzstufe 0 derzeit gilt: Keine Beschränkungen und Kontaktnachverfolgung bis max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung bzw. max. 2 000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag.