Gevelsberg/Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Hin und Her der Corona-Regeln überfordert viele Bürger in Gevelsberg. Was gilt ab welchen Inzidenzwert und wann öffnen die Läden wieder?
Auf, zu, Terminpflicht, Testpflicht, Click & Collect und seit Montag die neuen Rechte für Gesundete und Geimpfte – bei den sich stetig ändernden Corona-Regeln ist es kein Wunder, dass der eine oder andere durcheinander kommt. Ein Blick in die Gevelsberger Innenstadt zeigt, dass nicht nur bei Bürgern und Bürgerinnen die Unsicherheit groß ist, sondern auch bei den Händler, Friseuren und anderen Dienstleistern.
„Die Leute sind verunsichert und überfordert. Besonders für die älteren Leute ist es aktuell schwer, die richtigen Informationen zu finden“, erzählt Claudia Hage, Mitarbeiterin von Stinshoff Schuhe. Das Click & Collect Angebot werde demnach auch nur wenig genutzt. Fast gleich gegenüber betreibt Hazim Abdi den Besho Barber Shop. Genauso wie die Friseursalons darf er sein Geschäft öffnen. Die Kunden benötigen allerdings einen Termin und einen tagesaktuellen negativen Test.
„Wir haben 50 Prozent weniger Kunden. Viele haben ihre Termine abgesagt, manche sagen gar nichts und kommen einfach nicht“, sagt er. Normalerweise sind seine Stammkunden wöchentlich im Salon, jetzt einmal im Monat, höchstens alle zwei Wochen. Zu hoch sei der Aufwand der Testpflicht. Dass Friseurtermine wegen des notwendigen Tests abgesagt werden, hat auch Friseurmeisterin Christina Behnke erlebt, jedoch nur an den ersten Tagen: „Die Maßnahmen kamen kurzfristig. Jetzt planen die Kunden den Test mit ein.“
Der Informationsfluss ist ein großes Problem
Viel schwieriger findet sie die Kommunikation von aktuellen Regeln und Informationen. „Wir mussten uns zum Beispiel mühselig zusammensuchen, wie wir die Tests der Kunden nachweisen können, falls Nachfragen vom Ordnungsamt kommen“, erklärt Christina Behnke. Ältere Kundinnen und Kunden ruft sie außerdem vor dem Termin noch mal an, um sie auf die Maßnahmen hinzuweisen, einfach weil viele die aktuellen Regeln nicht kennen.
Positive Erfahrungen mit der Testpflicht macht Tina Stieler-Just. Die Podologin betreibt die Fußpflege am Timpen. Auch bei ihr ist ein Test notwendig, aber nur bei den kosmetischen Anwendungen. Für die medizinisch notwendige Fußpflege braucht es nur einen Termin. Eine Regelung, die schon etwas unsinnig sei, jedoch ohne Widerrede von ihren Kunden angenommen werde, sagt sie. „Es kommen alle mit einem Test, auch wenn sie eigentlich keinen benötigen.“ Und wenn jemand keinen Test dabei hat, hat sie die notwendige Qualifikation, einen Test vor Ort durchzuführen.
Am Montag sind auch die ersten Nachfragen nach den neuen Berechtigungen für Geimpfte und Genesene bei Tina Stieler-Just eingegangen. Laut dem Gesundheitsministerium NRW reicht hier der Impfpass als Nachweis. Die zweite Impfung muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene benötigen einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate her ist. Da die Einzelhändler aktuell jedoch nur Click & Collect anbieten dürfen, fällt für Geimpfte und Genesene derzeit nur die Testpflicht beim Friseur oder Podologen weg.
Wann dürfen Händler wieder öffnen?
Erst wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 150 fällt, dürfen Händler am übernächsten Tag wieder mit Termin und Test öffnen. Gezählt wird ab dem 27. April, Sonn- und Feiertage sind ausgenommen. Aktuell ist die Inzidenz den dritten Tag in Folge unter 150. Das heißt: Wiederholt sich das heute und morgen, könnte das Land die Einschränkungen Freitag aufheben.
Conny Krug, Inhaberin des Modegeschäfts Casa C. Fashion ist gut vorbereitet auf die Wiederöffnung zum Click & Meet. „Ich habe bereits die Luca-App eingerichtet“, erzählt sie und verweist auf den QR-Code, der auf einen Zettel an der Tür hängt. Das Shoppen mit Termin und Test habe bei ihr zuvor auch gut geklappt, genauso wie jetzt Click & Collect. „Ich poste viel bei Facebook. Die Kundinnen kommen dann mit einem Foto des begehrten Teils“, erzählt Conny Krug. Viel lieber sei ihr allerdings, dass die Kundinnen in ihren Laden kommen, etwas stöbern dürfen – wenn auch nur mit Test oder Nachweis der Impfung.