Ennepe-Ruhr-Kreis. Inzidenzwert unter 35: Dies ist im Ennepe-Ruhr-Kreis ab Mittwoch wieder möglich. Erlaubt sind unter anderem Partys

Endlich mal wieder in den Biergarten, mal wieder ins Lieblingsgeschäft oder einfach nur durch die Läden bummeln. Die seit Freitag geltenden Lockerungen der Corona-Regeln und das schöne Wochenende haben den Menschen im EN-Südkreis geradezu ein „neues Lebensgefühl“ beschert. Ob in Schwelm, Gevelsberg oder Ennepetal: Die Atmosphäre auf den Straßen und Plätzen fühlte sich an wie „neugeboren“. Nun kommt es noch besser. Weil der Inzidenzwert seit fünf Tagen unter der entscheidenden Marke von 35 liegt, gilt im Ennepe-Ruhr-Kreis ab diesem Mittwoch die niedrigste Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Die Folge: Weitere Lockerungen.

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Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, lag am Montag im Kreisgebiet bei 27,5 (Vortag 24,1). Damit blieb sie am fünften Werktag in Folge unter der Marke von 35. „Ab Mittwoch, 2. Juni, befindet sich der Ennepe-Ruhr-Kreis somit in Inzidenzstufe 1, die umfangreiche Öffnungsschritte mit sich bringt“, teilte das Kreishaus am Montag mit. Und so sehen die weiteren Lockerungen konkret aus.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ab Mittwoch ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten. Außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Kultur

Das wird vor allem die Freunde von größeren Kulturevents freuen. Veranstaltungen außen und innen und der Betrieb von Theater, Oper und Kinos sind mit bis zu 1000 Personen mit einem Test und einem Sitzplan mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster erlaubt. Außerdem erlaubt ist der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb drinnen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test für Gesang und Blasinstrumente. Gute Nachricht auch für Konzertgänger. Ab dem 1. September können Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden – mit negativen Tests und einem genehmigten Konzept.

Gastronomie

Liegt die Landesinzidenz unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich, also der Besuch von Restaurants und Gaststätten.

Einzelhandel

Für den Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört, fallen die Sonderregeln für über 800 qm große Geschäfte weg.

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen (ohne Party) sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.

Partys

Partys waren bisher gar nicht erlaubt. Ab Mittwoch sind sie außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand erlaubt, sofern negative Tests vorliegen.

Sport

Kontaktsport außen und innen ist mit bis zu 100 Personen mit Test möglich. Zuschauer sind im Außenbereich zu maximal 33 Prozent der Kapazität zugelassen (über 1000 Zuschauer). Im Innenbereich sind bis zu 1000 Zuschauer mit Test und Sitzplan mit Sitzordnung nach Schachbrettmuster möglich. Auch hier gilt die 33 Prozent-Grenze der Kapazität. Wenn auch die Landesinzidenz stabil unter 35 fällt ist Innensport ohne Test möglich. Ab dem 1. September sollen Sportfeste ohne Personenbegrenzungen mit genehmigtem Konzept und Testpflicht stattfinden können.

Freizeit

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab dem 1. September dürfen, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Großveranstaltungen/Märkte

Ab 1. September sind Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne negative Tests erlaubt. Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind dann mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Beherbergung

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kommen.

VHS und Co.

Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.