Bochum/Dortmund. War es eine Fahrt unter Drogen? Ein 20-jähriger Citroënfahrer raste in der Nacht der Polizei davon. Seine Flucht endete an der Ruhr-Uni.

Ein 20-jähriger Autofahrer hat sich in der Nacht zu Donnerstag in Dortmund eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Sie führte unter anderem in rasendem Tempo über die A40 und endete schließlich in Bochum.

Gegen 1 Uhr hatte eine Polizeistreife einen Citroën auf der A40 in Höhe der Ausfahrt Dortmund-Kley kontrollieren wollen, weil am Heck des Autos das Kennzeichen fehlte. Es steckte stattdessen hinter der Heckscheibe, gehörte jedoch zu einem anderen Fahrzeug, zeigte die Überprüfung, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Verfolgungsfahrt: Fahrer raste zeitweise mit Tempo 170 über die A40

Als die Polizisten den Citroën stoppen wollten, habe es so ausgesehen, als wollte der Fahrer tatsächlich der Polizei folgen wollen, berichtete die Polizei. Doch dann gab er plötzlich Gas und raste davon. Zeitweise beschleunigte der Fahrer bis auf Tempo 170, berichtete die Polizei. Doch die Polizisten hielten den Kontakt.

An der Anschlussstelle Bochum-Harpen führte die Verfolgungsfahrt dann von der A40 auf Bochumer Straßen. Dabei habe der Fahrer mehrere Rotlicht zeigende Ampeln überfahren. Auf der B448 ging es weiter bis nach Bochum-Querenburg. Dort verlor der Fahrer aus Dortmund in einer Linkskurve der Max-Imdahl-Straße die Kontrolle über sein Auto. Der Citroën kam in Höhe des Parkhauses P13 der Ruhr-Universität von der Straße ab und blieb liegen. Der 20-Jährige am Steuer blieb laut Polizei unverletzt.

Verdacht auf Drogenkonsum und „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“

Ein Test ergab Hinweise auf Drogenkonsum beim Fahrer, berichtete die Polizei. Es zeigte sich zudem, dass er einen Führerschein dabei hatte, der nicht sein eigener war, wie eine Polizeisprecherin auf Nachfrage erklärte, und dass das Auto weder versichert noch zugelassen war.

Der 20-Jährige kann sich jetzt auf mehrere Strafverfahren einstellen; neben Straßenverkehrsgefährdung geht es unter anderem um einen „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ - und dann bewertet die Polizei die Verfolgungsfahrt als „verbotenes Kraftfahrzeugrennen.“

(dae)

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