Balve. Gewichtskontrolle an einer Waage bestätigt Verdacht: Gespann auf der B229 ist deutlich überladen. Konsequenzen für Fahrer und Halter.

Polizeibeamte haben in den vergangenen Tagen zwei Schwertransporte kontrolliert und deren Weiterfahrt beendet. Seit mehreren Monaten legt die Polizei hier einen Schwerpunkt in der Verkehrsüberwachung. Zuletzt waren immer wieder Fahrzeuge aufgefallen, die ohne Genehmigung über die teils maroden Straßen im Kreisgebiet gefahren sind.

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Zunächst fiel am 4. November auf der B236 in Werdohl eine sogenannte „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ in Form eines Mobilkrans auf. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in dem vor Ort festgestellten Zustand nicht hätte fahren dürfen. Eine vorgelegte Genehmigung war im Jahr 2021 bereits abgelaufen. Die Beamten fuhren mit dem Fahrzeug zu einer Waage, die schließlich eine Überladung von über 52 Prozent offenbarte. Statt der zulässigen 18 Tonnen standen über 27 Tonnen zu Buche.

Am 12. November kontrollierten die Beamten auf der B229 in Balve eine Fahrzeugkombination aus Zugmaschine und Tieflader, auf dem ein Bagger transportiert wurde. Auch hier wurde eine Überladung um über elf Prozent festgestellt. Statt mit 40 Tonnen war das Gespann mit über 45 Tonnen unterwegs. Eine Genehmigung lag nicht vor.

Überladungen kommen Fahrer und Halter teuer zu stehen

Die Fahrzeuge werden nach den Kontrollen an einen geeigneten Stellplatz gebracht, wo sie so lange stehenbleiben müssen, bis die erforderlichen Unterlagen für die Weiterfahrt vorliegen. Durch die Polizei werden in solchen Fällen Bußgeldanzeigen gegen Fahrer und Halter vorgelegt, die regelmäßig mehrere hundert Euro Bußgeld nach sich ziehen. Zudem wird in allen Fällen bei der zuständigen Bußgeldstelle die sogenannte „Vermögensabschöpfung“ angeregt. Damit ist gemeint, dass der Unternehmer auch die durch die illegale Fahrt erwirtschafteten Gewinne, etwa durch Zeitersparnisse, abtreten muss. Hierdurch kommt es regelmäßig zu zusätzlichen empfindlichen Zahlungen in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro