Essen. Mohamad B. wurde 2022 zu fast elf Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist er tagsüber auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft Essen hält das für falsch.
Ein Drogenhändler aus Syrien, der am Landgericht Essen 2022 zu fast elf Jahren Haft verurteilt worden war, befindet sich bereits wieder auf freiem Fuß. Einen entsprechenden Medienbericht bestätigt die Staatsanwaltschaft Essen. Mohamad B. aus Gladbeck gehörte zu einem Drogenring, der 2021 ausgehoben worden war und direkte Kontakte zum Clan des früheren syrischen Machthabers Baschar al-Assad unterhalten haben soll. Zuerst hat der Spiegel berichtet.
Die Drogenhändler haben im großen Stil das Aufputschmittel Captagon vertrieben, das sich im Nahen Osten und in Nordafrika zu einer begehrten Partydroge entwickelt hat. EU-Länder wie Deutschland dienen Fachleuten zufolge als Umschlagplätze. Auch mit Kokain sollen B. und seine Mittäter gehandelt haben. Es geht um Ware im Millionenwert. Die Männer kannten sich offenbar gut im Drogenhandel aus: Als Leiter der Spedition seiner Schwiegermutter im Nahen Osten hatte B. bereits Drogen zwischen Syrien und dem Libanon geschmuggelt.
Drogenhändler bekam Haftstrafe von zehn Jahren
B. war im September 2022 zu zehn Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zwei weitere Männer erhielten geringere Haftstrafen. Wie die Staatsanwaltschaft Essen am Freitag bestätigt, ist er bereits seit Frühjahr 2024 im offenen Vollzug. Er muss nur noch nachts ins Gefängnis, kann sich tagsüber frei bewegen. In welcher JVA in NRW der Gladbecker B. nachts einsitzt, ist nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft Essen betont, über den offenen Vollzug habe das Gefängnis entschieden. Sie selbst hält das für falsch und befürchtet Fluchtgefahr. B. habe bereits früher falsche Personalien genutzt, etwa bei seiner Einreise in die EU. Er habe familiäre Kontakte nach Syrien sowie ins kriminelle Milieu gehabt. Seine Haftstrafe endet regulär zudem erst 2032. Die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel gegen den Gefängnis-Entscheid.
Laut Spiegel-Bericht hat die Gefängnisleitung erklärt, man prüfe in jedem Fall, ob es „Hinweise auf eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr“ gebe. Die Justiz habe Informationen des Mediums zufolge B.s Verhalten hinter Gittern in einem Gutachten als „beanstandungsfrei“ bewertet. Im offenen Vollzug wolle man ihn stärker „fordern und fördern“, hieß es.