Hagen. Die insolvente Rathaus-Galerie Hagen wirkt noch immer wie eine Baustelle. Darum können Verträge mit Handwerkern jetzt wieder abgeschlossen werden.

Eine gute Nachricht: Ein von einer Bank bewilligter Massekredit ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Rathaus-Galerie Hagen, Aufträge an Handwerker zu vergeben und die dann von ihnen geschriebenen Rechnungen zügig zu begleichen. Das bedeutet, dass die dringend erforderlichen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen in der Einkaufspassage fertiggestellt werden können.

Noch immer Brandwache vor Ort

Aber von vorne: Die Rathaus-Galerie wirkt auch knapp zweieinhalb Monate nach der holprigen Wiedereröffnung noch immer wie eine Baustelle. Eine Brandwache (Brandschutztechniker in schwarzen Overalls) sowie zusätzliche Security-Leute müssen auch weiterhin vor Ort sein, um die Sicherheit in der im Sommer 2021 durch das Hochwasser stark beschädigten Einkaufspassage zu gewährleisten.

Zwölf in der gesamten Mall platzierten Stativleuchten (Sicherheitsbeleuchtung) erhärten den Eindruck, dass man als Kunde durch ein Provisorium läuft. Der Grund: Als bekannt wurde, dass der Eigentümer der Rathaus-Galerie nur zwei Wochen nach dem Neustart vorläufige Insolvenz angemeldet hat, haben etliche Handwerker, die noch Forderungen gegenüber dem Eigentümer haben, ihre Arbeit eingestellt.

Sanierung kann abgeschlossen werden

Doch jetzt scheint sich Licht am Ende des Tunnels abzuzeichnen: Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Miguel Grosser, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht, ist es gelungen, einen Massekredit (Massedarlehen) zu erhalten, mit dem die Sanierung der Rathaus-Galerie abgeschlossen werden kann. Zur Erklärung: Massedarlehen sind die im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bei Massegläubigern wie Kreditinstituten, staatlichen Förderbanken, Lieferanten oder Kunden aufgenommenen Kredite zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Die Zahlungsfähigkeit wird durch besagten Kredit sichergestellt.

Zwölf in der gesamten Rathaus-Galerie Hagen platzierten Stativleuchten (Sicherheitsbeleuchtung) erhärten den Eindruck, dass man als Kunde noch immer durch ein Provisorium läuft.
Zwölf in der gesamten Rathaus-Galerie Hagen platzierten Stativleuchten (Sicherheitsbeleuchtung) erhärten den Eindruck, dass man als Kunde noch immer durch ein Provisorium läuft. © WP | Michael Kleinrensing

Restarbeiten können ausgeführt werden

Nun können also Handwerker beauftragt werden, die die für einen Normalbetrieb der Rathaus-Galerie erforderlichen Restarbeiten ausführen können. „Und für diese Arbeiten werden die Handwerker auch zeitnah bezahlt. Mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters werden ihre Rechnungen aus dem gewährten Massekredit beglichen“, erläutert Sebastian Brunner, Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters.

+++ Lesen Sie auch zum Thema Rathaus-Galerie einen Kommentar von Yvonne Hinz +++

„Alte Rechnungen“ dürfen noch immer nicht ausgeglichen werden

Zur Erinnerung: Aufgrund offener Rechnungen, die vom insolventen Eigentümer der Einkaufspassage nicht beglichen wurden, hatten schon vor Wochen etliche Handwerker die Baustelle verärgert verlassen, ohne ihre Arbeiten fertigzustellen. Brunner unterstreicht, dass jetzt allerdings nur neu beauftragte Arbeiten zügig bezahlt werden dürften, „vorher aufgelaufene Kosten, also alte Rechnungen, darf der Insolvenzverwalter nicht so einfach ausgleichen“.

Der Grund: Es sei gesetzlich untersagt, dass einzelne Gläubiger begünstigt würden, „der Insolvenzverwalter muss im Interesse aller Gläubiger handeln“, betont Sebastian Brunner.

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann es noch Monate dauern

Erst mit der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das sich noch monatelang hinziehen kann, ist der Insolvenzverwalter befugt, auch vor längerer Zeit schon aufgelaufenen Kosten auszugleichen. Etliche Handwerker werden also wohl vorerst noch weiter „in die Röhren gucken“.

Sebastian Brunner spricht dennoch von einer guten Entwicklung rund um die Rathaus-Galerie: „Uns liegt der Bescheid der Stadt Hagen vor, dass sie den Nachtrags-Bauantrag für die Sanierungsarbeiten genehmigt hat. Der Abschluss der Sanierung ist sehr wichtig, damit ein halbwegs normaler Betrieb wieder in Gang kommen kann.“

Mehr Befugnisse

Und eine weitere Neuigkeit vermeldet der Sprecher: „Mit dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 1. Juni wurde Miguel Grosser zum ,starken vorläufigen Insolventbeauftragen’ ernannt. Das bedeutet, dass Herr Grosser nun die Legitimation hat, selbst tätig zu werden, ohne sich mit dem insolventen Geschäftsführer auszutauschen.“ Die erweiterte Befugnis ermöglicht Grosser, selbstständig Handwerkeraufträge zu erteilen und Verträge abzuschließen.

Verhandlungen mit Mietern können geführt werden­

„Dadurch ist viel gewonnen“, urteilt Sebastian Brunner, „nun können Gespräche mit potenziellen Neumietern einfacher geführt und Pachtverträge schneller abgeschlossen werden. Außerdem können Verhandlungen mit Bestandsmietern zügiger geführt werden. Im Klartext: „Alte“ Mieter, die ihre bestehenden Verträge modifizieren wollen (z.B. über die Miethöhe verhandeln möchten) können sich direkt an Miguel Grosser wenden.