Olpe/Kirchhundem. Aus Eifersucht rastete ein 52-Jähriger völlig aus. In Kirchhundem versuchte er, seine Ehefrau zu vergewaltigen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.
Es war die Eskalation einer Ehe. Am Abend des 14. Dezember 2019 spielten sich in einem Wohnhaus in Kirchhundem schlimme Szenen ab. „Er hat mir die Hose heruntergerissen und versucht, mich zu vergewaltigen. Zweimal hat er mir ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Er hat versucht, mich zu ersticken und umzubringen. Ich hatte Todesangst“, schilderte eine 50-Jährige am Freitag vor dem Olper Schöffengericht die schlimmsten Momente ihres Lebens.
Ihr Mann (52) sei einmal mehr rasend vor Eifersucht gewesen: „Er ist ausgerastet und über mich hergefallen. Er hat mich zu Boden gedrückt, meine Arme fixiert. Das war massive Gewalt.“ Zudem habe er gesagt, dass sie sein Eigentum sei und er das Recht auf Geschlechtsverkehr habe. Als die Frau sich durch einen Biss schließlich befreien konnte, fuhr sie im Schlafanzug zur Polizei nach Altenhundem und zeigte ihren Mann an. Nach der Tat trennte sie sich endgültig von ihm: „Es war dann aber ein schlimmes Jahr. Mein zukünftiger Ex-Mann macht mir das Leben zur Hölle. Er stalkt mich.“ Jetzt warte sie nur noch auf die Scheidung.
Kissen aufs Gesicht gedrückt
Seine Frau habe mit Freundinnen einen Ausflug nach Köln gemacht, so der Ehemann: „Ich habe ihr vorgeworfen, dass sie mich betrogen hat und habe sie am Arm festgehalten. Ich wollte sie zur Rede stellen.“ Er habe auch kurz das Kissen auf ihr Gesicht gedrückt, räumte der 52-Jährige, der nach eigener Aussage an jenem Tag zehn Flaschen Bier getrunken hatte, ein: „Ich wollte, dass sie die Klappe hält.“ Sexuelle Handlungen stritt er aber ab: „Diese Vorwürfe stimmen nicht. Ich habe sie nicht berührt und bin nicht in sie eingedrungen. Unsere Ehe ist kaputt. Wir hatten schon lange kein Sexleben mehr.“
Die 50-Jährige sei gegen Mitternacht völlig aufgelöst zur Wache gekommen, berichtete der Polizeibeamte, der sie damals auf der Wache in Altenhundem in Empfang genommen hatte. Sie habe geweint und gezittert: „Sie sagte, dass sie sexuell genötigt worden sei. Ich habe keinen Zweifel, dass sich das so abgespielt hat, wie sie es gesagt hat.“
Der Angeklagte sei überführt, meinte Staatsanwalt Christopher Lenz: „Die Angaben der Zeugin sind glaubhaft.“ Für den 52-Jährigen spreche, dass er nicht vorbestraft sei. Lenz forderte ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Verteidigerin Julia Steiner bezeichnete die Frau als nicht glaubwürdig. Der Angeklagte habe sich ihr nicht sexuell genähert. Für die Sexualstraftaten müsse es einen Teilfreispruch geben.
1200 Euro Geldbuße
Das Urteil: 15 Monate zur Bewährung wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Körperverletzung. Zudem musss der 52-Jährige 1200 Euro Geldbuße an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen. Der Angeklagte habe seine Frau zunächst im Wohnzimmer begrapscht, so Richter Richard Sondermann: „Er drückte sie zu Boden und fasste sie heftig an.“ Ihr sei es dann gelungen, sich im Badezimmer einzuschließen. Dann habe er sie gewaltsam ins Schlafzimmer gebracht: „Er legte sich auf sie und drückte zweimal das Kissen fest auf ihr Gesicht. Er fasste sie im Genitalbereich an und versuchte, mit dem Finger einzudringen.“
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft und teilgeständig sei. Es seien aber sehr massive Einwirkungen über einen längeren Zeitraum, eine Stunde gewesen, so der Richter. Die für eine Bewährung notwendige positive Prognose sei gegeben: „Er hat eine Wohnung, ein Einkommen und eine Arbeitsstelle. Er ist bisher unbestraft. Die Tat ist aufgrund der Ehesituation entstanden.“