Breckerfeld. Keine Quarantäne, sondern Lernen zuhause: Das gilt für einen Großteil von zwei Breckerfelder Klassen, nachdem dort Corona-Fälle entdeckt wurden.
Weil es an der Sekundarschule Breckerfeld in zwei Klassen positive Coronafälle gibt, muss ein Großteil der Schüler für den Rest der Woche von zuhause aus lernen. Ausgenommen sind nur jene Schüler, die als vollständig geimpft gelten.
„In Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir uns darauf verständigt, dass die Schülerinnen und Schüler zunächst in den Distanzunterricht geschickt werden, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Mit dem Lernen von Zuhause aus sind sie durch die Situation im letzten Jahr vertraut, das Material wird ihnen zur Verfügung gestellt“, sagt der stellvertretende Schulleiter Klaus Joraschkewitz, der gleichzeitig betont, dass es sich nicht um eine angeordnete Quarantäne handelt.
Regelung gilt bis Ende der Woche
Zunächst gelte diese Regelung für den Rest der Woche. Das bestätigt auch Kreis-Sprecher Ingo Niemann: „Die Regelung wird am Montag aufgelöst, sofern keine weiteren positiven Ergebnisse auftauchen. Die Schüler werden vor der Rückkehr alle getestet. Natürlich sind sie trotz allem zur Vorsicht und zur Kontaktreduzierung angehalten.“
Die Positiv-Fälle aus den betroffenen Klassen waren nicht im Rahmen der Schultestungen – „wir führen zwei Tests pro Woche durch“ – aufgefallen. „Wir wurden vom Gesundheitsamt informiert und haben uns dann gemeinsam auf einen vorsichtigen Weg verständigt, der für alle die größtmögliche Sicherheit bietet“, so Joraschkewitz weiter.
Individuelle Entscheidungen
Erst Anfang der Woche hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein gemeinsames Vorgehen mit Blick auf Quarantäne-Anordnungen bei Positiv-Fällen in Schulen verständigt. Künftig soll darauf verzichtet werden, ganze Klassen in Quarantäne zu schicken. Vielmehr soll diese Regelung nur noch für direkte Sitznachbarn gelten, die sich wiederum (frühestens fünf Tage nach Kontakt) mit einem PCR-Test „freitesten“ können, wenn sie keine Symptome aufweisen. Der entsprechende Erlass liegt dem EN-Kreis noch nicht vor, wird aber im Laufe der Woche erwartet.
Ändern würde sich dadurch jedoch nicht viel: In NRW beschränkte sich die Quarantäne-Regelung ohnehin seit Schulstart im August nur auf die direkten Sitznachbarn und enge Kontaktpersonen. Bislang griff hier allerdings eine 14-tägige Quarantäneregelung ohne die Möglichkeit auf Verkürzung.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden sollen auch weiterhin individuelle Entscheidungen treffen können, wenn die Situation dies erforderlich macht. „Der Kontakt beschränkt sich ja manchmal nicht nur auf den Unterricht“, so Niemann weiter. Es bleibt eine Entscheidung mit Augenmaß. „Wichtig ist: Niemand wird willkürlich in Quarantäne geschickt“, versichert der Kreis-Sprecher.