Rönkhausen/Siegen. Nach dem Unfall im September 2020, bei dem zwei 17-Jährige verstarben, erhebt die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft Siegen erhebt nach dem tödlichen Unfall vom 21. September 2020 in Rönkhausen Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das teilte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Nachfrage dieser Redaktion mit.
Die Ermittlungen zogen sich lange hin. Erst Mitte September wurden sie für abgeschlossen erklärt. Das geforderte unfallanalytische Gutachten, das prüfen sollte, ob der 30-jährige Fahrer wegen eines Zuckerschocks den Unfall verursachte, kam zu keinem eindeutigen Ergebnis. „Die Mediziner wollten sich nicht festlegen hinsichtlich eines Insulinwertes“, so der Oberstaatsanwalt damals.
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Wichtigster Zeuge im Prozess wird ein Autofahrer sein, der hinter dem Unfallverursacher fuhr. Dieser hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, dass der 30-Jährige zuvor Schlangenlinien gefahren war. Mit Lichthupe habe er versucht ihn anzuhalten. Der Fahrer habe aber laut Aussage des Zeugen nicht reagiert.
Bei dem tragischen Unfall auf der B 236 zwischen Rönkhausen und Lenhausen waren zwei 17-Jährige ums Leben gekommen. Die beiden Mädchen waren mit einem Leichtkraftrad unterwegs auf dem Schulweg von Glinge zum Gymnasium der Stadt Lennestadt in Altenhundem. Der 30-Jährige war gegen 7 Uhr mit einem Pick Up-Geländewagen auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in das Krad gefahren. Ein Mädchen starb unmittelbar am Unfallort, das andere einige Tage später im Krankenhaus.