Attendorn. Nächstes Kapitel im Streit um das Gewerbegebiet Fernholte: Die Landesgemeinschaft Natur und Umweltschutz reicht einen Eilantrag bei Gericht ein.
Lieber gestern als heute würde die Stadt Attendorn mit dem Bau des Gewerbegebietes Fernholte (geplante Netto-Baufläche: gut 26 Hektar) im Eckenbachtal beginnen. Doch bis die ersten Bagger unweit der JVA anrücken, werden noch viele Wochen ins Land ziehen. Hintergrund ist der juristische Streit zwischen Kreis und Stadt auf der einen Seite und der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e. V. (LNU) sowie der Initiative zur Erhaltung des Eckenbachtals e. V. auf der anderen Seite.
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Vor wenigen Tagen hat die klagebefugte LNU, im Auftrag ihres Mitgliedes aus der Hansestadt, das nächste Kapitel aufgeschlagen und vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg einen Eilantrag eingereicht. Dieser zielt darauf ab, dass die Stadt noch nicht mit dem Bau beginnen darf.
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„Wir wollen verhindern, dass nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden, bevor das eigentliche Klageverfahren abgeschlossen ist“, erklärt Rainer Fischer, Geschäftsführer der Landesgemeinschaft, auf Anfrage. Zur Erklärung: Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Stadt Attendorn die sehnlichst erwartete wasserrechtliche Genehmigung erhalten, um ein namenloses Gewässer, das mitten durch das Plangebiet verläuft, zu verlegen. Die Erlaubnis erteilte der Kreis als Genehmigungsbehörde.
Wichtiges Detail im Beschluss
Durch die Verlagerung des kleinen Baches kann die Stadt mehr Gewerbeflächen ausweisen, sie verspricht zudem eine ökologische Aufwertung des Bachlaufs. Wenige Tage danach hatte die LNU gegen diese Erlaubnis vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Laut Landesnaturschutzgesetz, so Fischer, seien Naturräume und Wasserquellen wie im Eckenbachtal schützenswert und dürften nicht angefasst werden.
Wichtiges Detail: Die Kreisbehörde Olpe räumte der Stadt Attendorn im Feststellungsbeschluss die Möglichkeit einer sofortigen Vollziehung, also eines sofortigen Baubeginns, ein. Mit dem nun eingereichten Eilantrag wollen die Naturschützer jedoch die sogenannte aufschiebende Wirkung wiederherstellen. Einfach ausgedrückt: Gibt das Gericht diesem Eilantrag statt, dürfte die Stadt eben nicht vor dem endgültigen Gerichtsurteil starten. „Wir sind guter Dinge, dass das Gericht seine Zustimmung gibt. Es hilft uns ja nicht, wenn die ersten Bauarbeiten begonnen werden, wir später das Gerichtsverfahren gewinnen und der schützenswerte Zustand des Gewässers bereits verändert ist“, erklärt Fischer.
Gericht ist voll mit Arbeit
Natürlich werden nun der Kreis Olpe (als Beklagter) und die Stadt Attendorn auf diesen Eilantrag reagieren. „Wir werden klar machen, dass wir den Antrag für unbegründet halten“, betont Baudezernent Carsten Graumann auf Nachfrage.
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Wann sich das Gericht mit dem eigentlichen Verfahren sowie dem nun frisch eingereichten Eilantrag auseinandersetzen wird, steht noch nicht fest. „Angesichts der Geschäftsbelastung der (...) zuständigen Kammer des Gerichts ist ein Entscheidungszeitpunkt in dem (...) Verfahren derzeit noch nicht absehbar“, erklärt Silke Carmen, Sprecherin des Verwaltungsgerichtes, schriftlich auf Anfrage. Klar ist aktuell nur, dass es noch dauern wird, bis die ersten Bagger den Weg ins Eckenbachtal finden.