Menden. Der Märkische Kreis hat sein Impfangebot ausgeweitet: Auch die zweite Auffrischungsimpfung gegen Corona gibt es jetzt für einige Zielgruppen.

Die Abläufe sind eingespielt, das Impfbuch liegt parat: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind Impfungen ein wichtiges Mittel. Während der Märkische Kreis Ende Januar eine Impfquote (Grundimmunisierung) von 74,2 Prozent verzeichnen konnte, bieten Impfstellen und auch das mobile Impf-Team des Kreises bereits die vierte Impfung an. „Die vierte Impfung läuft bereits in den Impfstellen und auch im Impfbus des Kreises“, sagt Kreissprecherin Ursula Erkens auf Nachfrage. Das Angebot sei vergangene Woche auf den zweiten Booster ausgeweitet worden. Das nächste Impfzentrum des Märkischen Kreises befindet sich nahe das Sauerlandparks in Hemer, Platanenallee 14. Dort können online Termine vereinbart werden.

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Darüber hinaus dürfen selbstverständlich auch weiterhin niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte die Impfung durchführen – mehr noch: Nach einer entsprechenden Schulung sind auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker berechtigt, Menschen ab zwölf Jahren zu impfen. Sie wurden in die Impfkampagne des Bundes mit einbezogen (wir berichteten).

Für wen wird die Impfung empfohlen?

Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen hält die Ständige Impfkommission (Stiko) eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für angebracht.

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Wann ist Zeit für den zweiten Booster?

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen erhält die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten.

Sind Impfschäden bei Auffrischungsimpfungen abgesichert?

Einige Menschen sorgen sich vor möglichen Impfschäden. Der Bund teilt dazu mit, dass bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht – für alle Impfungen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erfolgen.

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Sollte vor einem Booster ein Antikörpertest durchgeführt werden?

Eine Antikörpertestung im Rahmen der Auffrischungsimpfung wird von der Ständigen Impfkommission nicht grundsätzlich empfohlen. Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe sei bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper seien kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion.

Welche Nachweise sind für den zweiten Booster nötig?

Der Märkische Kreis teilt mit, weile Nachweise für die zweite Auffrischungsimpfung erbracht werden müssen: Personen über 70 brauchen nur einen Personalausweis. Personen mit schwachem Immunsystem brauchen ein Attest. Und Personen aus pflegerischen oder medizinischen Berufen brauchen eine Arbeitgeberbescheinigung.

Hinweis: Mittlerweile sind die ersten Booster-Impfungen (dritte Impfung) in Nordrhein-Westfalen auch regulär für 12- bis 17-Jährige möglich.