Dortmund/Fröndenberg. Ein 58-jähriger Fröndenberger muss für sieben Jahre in Haft. Er wurde vor dem Landgericht Dortmund wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.

Zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte 58-jährige Mann aus Fröndenberg: Der Fröndenberger nahm den Urteilsspruch der Großen Strafkammer am Landgericht Dortmund unter Vorsitz von Richter Ulf Pennig am Mittwoch ohne äußerliche Regung zur Kenntnis.

Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen 2018 und 2020 ein heute 15-jähriges Mädchen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Zudem fertigte der Mann zahlreiche Fotos von dem Kind an, das immer wieder bei ihm zu Besuch war. Der 58-Jährige aus Fröndenberg nutzte dabei massiv ein Vertrauensverhältnis aus. Zu der Mutter des Mädchens unterhielt der Mann schon lange freundschaftliche Bindungen, sein späteres Opfer kannte er quasi von Geburt an.

Gesamtstrafe

Die Strafe ist als Gesamtstrafe zu verstehen. Der Fröndenberg war bereits Anfang des Jahres für eine Drogen-Straftat zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe fließt in die sieben Jahre Haft, zu denen er am Mittwoch verurteilt wurde, mit ein.Der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch Minderjähriger bewegt sich zwischen zwei und 15 Jahren.

Insgesamt waren neun Verhandlungstage nötig. Der Beschuldigte hatte nach Verlesung der Anklage allerdings schon alle Vorwürfe eingestanden, sich die Taten nach eigener Aussage aber auch nicht richtig erklären können. Für weitere Hintergründe waren neben der Mutter des Opfers auch Polizeibeamte, die bei der Hausdurchsuchung die Nacktfotos auf PC und Kamera des 58-Jährigen gefunden hatten, als Zeugen geladen.

Ebenso eine gute Bekannte des Beschuldigten, die von seinen Taten aber nichts mitbekommen haben will. Auch hatte sie in ihrer Aussage erklärt, ihm so etwas nicht zuzutrauen.

Mädchen leidet noch immer massiv

Der Urteilsverkündung hatte auch die Mutter des Opfers aufmerksam zugehört, wie schon dem gesamten Prozess. Sie hatte der Strafkammer berichtet, wie das Mädchen immer noch massiv unter dem Missbrauch leide, etwa an Schlafstörungen. Zudem tue sie sich mit sozialen Bindungen schwer, nicht nur in der Schule, und ziehe sich sehr zurück. Als Zeugin aussagen musste das Opfer durch das Geständnis des Fröndenbergers jetzt allerdings nicht mehr. Das wirkte sich grundsätzlich strafmildernd für den heute 58-Jährigen aus. Im Raum stand aber, so hatte es ihr Anwalt vorgetragen, eine freiwillige Aussage als Teil der Aufarbeitung der schrecklichen Erlebnisse. Das hatte Richter Ulf Pennig aber sehr skeptisch gesehen, letztlich kam es vor Gericht auch nicht mehr dazu.

Nach der Verkündung des Strafmaßes fand Pennig deutliche Worte. Er nannte die Tat einen gravierenden Vertrauensmissbrauch. „Die Mutter wähnte ihre Tochter in guten Händen.“

Seit Herbst 2020 in Haft

Der Verurteilte folgte den Ausführungen äußerlich unbewegt. Er hatte bereits seit dem Herbst 2020 in Untersuchungshaft in der JVA Münster gesessen, nachdem sich die heute 15-Jährige über ihre Erlebnisse der Polizei offenbart und diese den Fröndenberger dann festgenommen hatte. In den Plädoyers hatte die Staatsanwältin sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigerin sechs Jahre. Nach dem Urteil bleibt der 58-Jährige in Haft. Noch kann er  Revision beantragen.