Hohenlimburg. Ein 32-Jähriger verkauft Billig-Imitate von teuren Armbanduhren am Straßenrand eines Hohenlimburger Wohnquartiers. Nun stand er vor Gericht
Einem Polizisten, der als Privatperson eine Kollegin in Hohenlimburg besuchen will, fällt etwas auf. Daraus entwickelt sich ein kleiner Krimi.
Polizist zufällig in der Nähe
17. Mai 2020, ein strahlendblauer Sonntag. In der sonst eher ruhigen Anliegerstraße „Schlossblick“ herrscht an diesem Nachmittag ungewöhnlich reges Treiben. Um ein Fahrzeug, das dort auf dem Bürgersteig abgestellt ist, hat sich eine Gruppe Menschen versammelt. Aus dem Auto wird etwas herausgereicht und Geldscheine werden gezückt. Das beobachtet zufällig auch ein Hauptkommissar aus sicherer Entfernung. Er ist zwar nicht im Dienst, doch er greift zum Handy und informiert seine Kollegen: „Da läuft irgendwas Krummes.“
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Blenderware verkauft
Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellen vor Ort tatsächlich einen illegalen Straßenhandel fest: Super-Angebote direkt aus dem Kofferraum. Zu Schnäppchenpreisen gehen kostspielige Armbanduhren der Edel-Marken „Rolex“, „Breitling“ und „Patek Philippe“ an umherstehende Kunden. Diese wissen genau, was sie da erwerben: Blenderware. Als Verkäufer der gefälschten Marken-Produkte wird ein Mann aus Menden (32) festgenommen. Seine Lebensgefährtin wohnt direkt gegenüber in der Anliegerstraße. Hausdurchsuchung.
Warenlager in der Wohnung
Die Hohenlimburger Wohnung entpuppt sich als regelrechtes Warenlager. Lang ist die Liste der dort sichergestellten Markenpiraterie-Artikel: 81 nachgemachte Schweizer Luxus-Armbanduhren, 64 gefälschte Gold- und Silberringe namhafter Schmuckhersteller, vier Blender-Sonnenbrillen von „Dolce & Gabbana“ - die, wenn sie echt gewesen wären, 1500 Euro gekostet hätten. Aber auch gefälschtes Marken-Zubehör, darunter 13 Tüten und neun Uhrenpässe, finden die Ermittler der Kriminalpolizei. Und sie entdecken einen Safe mit 13.390 Euro Bargeld.
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Billig-Massenware aus China
Dass sich der Handel mit gefälschten Markenprodukten gelohnt hatte, belegen auch zahlreiche Geldeingänge auf dem Girokonto: Darauf waren mehr als 29.000 Euro von Internet-Kunden verbucht worden. Und das alles für Billig-Massenware aus China.
Die Staatsanwaltschaft Hagen klagte das offensichtliche Händler-Pärchen an: Verstoß gegen das Markengesetz und Verstoß gegen das Designgesetz. Verhandelt wurde jetzt vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Albrecht Bogumil.
Haftstrafe auf Bewährung
Das Verfahren gegen die Frau stellte das Gericht in Hinblick auf andere Verurteilungen ein. Ihr Lebensgefährte bekam jedoch eine Haftstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Vorsitzende Richter warnte in der Urteilsbegründung, der Verurteilte sollte „diese Tricksereien in Zukunft besser unterlassen, sonst sehen Sie sich im Gefängnis wieder“. Verteidiger Klaus-Peter Kniffka zeigte sich zufrieden: „Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß noch im unteren Bereich.“
Erträge sichergestellt
Das aus dem Tresor sichergestellte Geld werden die beiden Marken-Piraten allerdings nicht zurückerhalten: Die 13.390 Euro erklärte das Gericht für amtlich eingezogen: Es handele sich dabei um Gewinnerträge aus Straftaten.
Haftstrafen bis zu 3 Jahren
Wer Plagiate verkauft, macht sich strafbar. Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren. Wer, wie in diesem Fall, gewerblich handelt, den kann das Gericht sogar mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestrafen.
Für Privatpersonen ist der Kauf von gefälschten Markenprodukten nicht strafbar. Dass die Artikel nur für persönliche Zwecke angeschafft wurden, lässt sich bei einer größeren Menge leicht widerlegen. Der Zoll darf beschlagnahmen.