Menden. Bürgermeister Schröder stellt missverständlichen Passus klar: Eigenanteil an Schüler-iPads wird nur bei privater Nutzung fällig. Man hat die Wahl.
Der Eigenanteil der Eltern an den Kosten der neuen Schüler-Tablets, die derzeit am Hönne-Gymnasium und an der Gesamtschule Menden ausgegeben werden, wird nur fällig, wenn die Familien sich auch für die private Nutzung des iPads entscheiden. Darauf macht Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder aufmerksam. Bei vielen Eltern und auch Politikern herrschte bisher die Ansicht vor, dass sie die neuen Tablets auf jeden Fall mitbezahlen müssten, wenn die Schulen sie den Kindern mit nach Hause geben. So war es bislang auch mehrfach kolportiert worden. Doch jetzt stellt Schröder klar: „Die Eltern können frei entscheiden, ob sie die zahlungspflichtige private Nutzung haben wollen oder nicht.“
Zahlungspflicht gilt nur bei Kreuzchen für die private Nutzung
In den vorab versendeten Verträgen stehe, dass nur derjenige die Zahlungspflicht auslöst, der die private Nutzung ausdrücklich ankreuzt. Dann dürfen über das Tablet auch Angebote wie Videos oder Musik hochgeladen und genutzt werden. Bei Eltern, die das nicht wünschen, werde der Store des Geräts ausschließlich für schulische Nutzungen bestückt und für alles andere gesperrt. Bei der Abholung in der Schule, wo die Identifikationsnummer (ID) des Tablets eingetragen wird, werde das Gerät dann entweder zum reinen Lernmittel ohne Kosten für die Eltern. Oder wahlweise als Allrounder freigeschaltet, für den dann ein Viertel des Gesamtpreises als Elternbeitrag fällig wird. Das Gerät bleibe aber auch dann im Eigentum der Stadt Menden. Insgesamt geht es um 691 Tablets. An der Realschule Menden stellt sich die Frage nach Elternbeiträgen nicht, da hier entschieden wurde, dass die iPads immer in der Schule bleiben.
Fragwürdige Verträge werden jetzt durch ein Zusatzblatt ergänzt
Nicht zu verwechseln, sagte Schröder weiter, seien diese iPads und Verträge mit den umstrittenen Vereinbarungen zu den bereits herausgegebenen 646 Tablets, die zum „Ausgleich sozialer Ungleichheit“ gratis an Familien ausgegeben wurden. Diese Computer zahlt das Land NRW komplett. Somit fallen hier keine städtischen Kosten und folglich auch keine Eltern-Beteiligung an. Allerdings standen in diesen Verträgen fragwürdige Haftungsregelungen (die WP berichtete).
Keine volle Haftung mehr bis zum Vertragsende in vier Jahren
So zahlen Eltern hier zwar nichts für die Anschaffung der Geräte, sie sollten aber bis zum Vertragsende in vier Jahren bei Beschädigungen oder Verlust den Neuwert in Höhe von 600 Euro ersetzen. Hier hatte die SPD vorab gewarnt, dass so etwas aus ihrer Sicht sogar rechtswidrig sei. Die Verträge wurden dennoch unverändert versandt. Dafür bat Schröder im Hauptausschuss ausdrücklich um Entschuldigung. Jetzt, so der Bürgermeister, gehe ein Zusatzblatt an die Eltern heraus, in dem die kritischen Passagen abgeändert sind.