Finnentrop. Für die Anschaffung/Unterhaltung von iPads haben die Ratsmitglieder aus Finnentrop einen Zuschuss erhalten. Doch der steht auf wackeligen Füßen.
Alle Ratsmitglieder der Gemeinde Finnentrop haben nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr und mit Beginn der neuen Wahlperiode einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 350 Euro erhalten. Mit diesem Geld sollten sich die Lokalpolitiker ein privates iPad für die (papierlose) Ratsarbeit anschaffen bzw. das Geld für die Unterhaltung nutzen. Ein Vorgehen, das auch andere Kommunen im Land gewählt haben, so wie beispielsweise der Kreis Olpe, der seinen Kreistagsmitgliedern 500 Euro bezahlt hat. Andere Kommunen schaffen diese mobilen Endgeräte selber an und stellen sie den Politikern dann leihweise zur Verfügung. So war es auch in Finnentrop lange Zeit der Fall.
Dietmar Heß beanstandet Ratsbeschluss
So weit, so gut. Allerdings decke sich dieser einmalige Zuschuss nicht mit geltendem Recht. Das sagt zumindest der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde, Rechtsanwalt Dietmar Heß aus Heggen, der einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates vom 3. November 2020 beanstandet hat. Um, wie er sagt, ein strafbares Handeln seiner Gemeinde zu verhindern. Denn sowohl die Bezirksregierung in Arnsberg, als auch das NRW-Heimatministerium hätten eine solche Bezuschussung als unzulässig abgewiesen. Das geht aus einer Sitzungsvorlage, mit der sich der Rat kürzlich befasst hat, hervor.
Kein Zuschuss
Weil als ausschließliche Gegenleistung für privaten Aufwand die Entschädigungsverordnung NRW eine pauschale, steuerfreie Aufwandsentschädigung vorsieht und der Finnentroper Rat „ausdrücklich auf den Nachweis einer Beschaffung verzichtet hat“, so Heß, „war klar, dass es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um eine pauschale Aufwandsentschädigung handelt. Da die Höhe der zulässigen Aufwandsentschädigung aber in der Entschädigungsverordnung verbindlich und damit abschließend geregelt ist und eine Gewährung darüber hinaus ausgeschlossen ist, handelt es sich um eine rechtswidrige Leistung. Diese erfüllt den Tatbestand der Untreue“, erklärt der Jurist. Er wolle dieses strafbare Handeln verhindern und habe deshalb zunächst die Untere Kommunalaufsicht (Kreis Olpe) sowie dann die Bezirksregierung in Arnsberg als Obere Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Achim Henkel, Nachfolger von Heß im Amt des Bürgermeisters, hatte dem Rat auch vorgeschlagen, den Ratsbeschluss aufzuheben, um ein Beanstandungsverfahren zu vermeiden. Allerdings spielte die Politik nicht mit und setzte den Tagesordnungspunkt von der letzten Sitzung ab. Man wolle sich erstmal weitere Rechtsauffassungen einholen, sagten CDU-Fraktionschef Ralf Helmig und Christian Vollmert, Fraktionschef der Freien Wähler, unisono.
Henkel: „Billiger geht es nicht“
„Billiger und einfacher geht es nicht“, sieht Bürgermeister Achim Henkel eigentlich nur Vorteile in dem gewählten Vorgehen. Die Alternativen sehen nämlich vor, dass entweder wieder die Gemeinde für die Anschaffung verantwortlich ist, was mit einer Mehrarbeit im Rathaus einhergehen würde, oder aber die Politik müsste zurück zur Papierarbeit. „Und das kann ja bei allem Ernst nicht der Sinn sein“, so Henkel.
Kreis Olpe anderer Auffassung
Die Rechtsauffassung von Bezirksregierung und Landesregierung teilt Olpes Landrat Theo Melcher nicht. „Bei einem für die Anschaffung von digitalen Endgeräten gezahlten Investitionszuschuss handelt es sich nicht um eine zusätzlich gezahlte Aufwandsentschädigung“, erklärt Stefanie Gerlach, Pressesprecherin des Kreises, auf Anfrage. So berücksichtige die pauschalisierte Aufwandsentschädigung bislang noch nicht Kosten, die durch eine Verlagerung von Druckkosten von Seiten der Kreis- bzw. Stadtverwaltung auf die Kreistags- bzw. Ratsmitglieder entstünden, „und erst recht nicht die notwendigen Anschaffungskosten für die zum Empfang der Daten notwendige Computerausstattung“, so Gerlach.
Im Übrigen seien Druck- und Versandkosten insgesamt höher als die Auszahlung eines Investitionszuschusses. Auf die Frage, ob hier ein Präzedenzfall geschaffen werden könne, antwortet Stefanie Gerlach mit einem Wort: „Ja.“