Kreis Olpe. Nachdem die Initiative Gegenwind mit einer richterlichen Verfügung gegen die Olper Grünen Erfolg hatte, haben jetzt die Grünen gesiegt.
Im juristischen Streit zwischen den Olper Grünen und der Bürgerinitiative (BI) „Gegenwind Olpe-Drolshagen-Wenden“ ist das nächste Kapitel geschrieben: Jetzt haben die Grünen wieder die Nase vorn. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum, das u. a. für Urheberrechtsverletzungen zuständig ist, haben die Grünen gesiegt.
Ob die Bürgerinitiative gegen dieses Urteil in die Revision gehe, stehe noch nicht fest, sagte BI-Vorsitzender Matthias Reißner (Iseringhausen) auf Anfrage unserer Redaktion. Das neuerliche Urteil kommentierte er mit den Worten: „Für mich ist das dubios. Dasselbe Gericht, dass vor einigen Wochen die einstweilige Verfügung gegen die Grünen ausgesprochen hat, hat jetzt eine 180 Grad-Wende hingelegt.“ Die noch nicht vorliegende Begründung der Richter werde man in der BI analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Es liege offenbar eine „unerwartete Änderung der Rechtsauffassung der Richter“ vor. Nach wie vor, so Reißner, gehe es um die Verletzung von Verwertungsrechten des Vereins an den Bildmotiven der Banner durch die Grünen Olpe.
Vorgeschichte
Die Vorgeschichte: Die Olper Grünen hatten im Wahlkampf für die NRW-Kommunalwahl einen Flyer mit dem Titel „Grün ist Rückenwind trotz Gegenwind“ erstellt und dabei die Plakate der BI Gegenwind, die an mehreren Straßen in der Region zu sehen sind, als Fotos eingearbeitet. Auf den Plakaten sind Windräder und Landschaften zu sehen mit kritischen Aussagen zur Nutzung von Windenergie. Beispiel: „Windräder? Wir haben genug“. Oder: „Windräder erzeugen gefährlichen Infraschall“. Dem hatten die Grünen im Flyer ihre Positionen gegenübergestellt - z. B.: „Das ist falsch“ oder „Das ist irreführend“ - mit eigenen argumentativen Zusätzen.
Das nahm die BI zum Anlass, die einstweilige Verfügung beim Landgericht Bochum zu beantragen. Nicht die politische Auseinandersetzung als solche stand dabei im Vordergrund, sondern der aus BI-Sicht unrechtmäßige Gebrauch ihrer Plakate als Grafik-Design-Werk. „Werke des Grafikdesigns“, schreibt die Anwaltskanzlei der Windkraftgegner, „sind als Werke der angewandten Kunst nach ...Urheberrechtsgesetz ...geschützt.“ Die unerlaubte Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung sei eine Urheberrechtsverletzung und führe zu Schadensersatzansprüchen. Und dem folgten die Bochumer Richter auch. Die Grünen durften demnach das Grafikdesign ohne Zustimmung der BI nicht mehr vervielfältigen und verbreiten, andernfalls drohe ein Strafgeld bis zu 250.000 Euro.
Verwendung der Flyer rechtens
Jetzt teilen die Grünen mit, dass das Gericht in Bochum anders entschieden habe, und zwar in einer mündlichen Verhandlung Anfang November. Die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen seien haltlos, der Beschluss zum einstweiligen Verfügungsverfahren werde aufgehoben, die Verwendung der Flyer und Plakate rechtens. Die Grünen in ihrer aktuellen Presseerklärung: „Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung am Landgericht Bochum (...) können wir nunmehr von einem großen Erfolg berichten. Nicht nur sah das Gericht die von Gegenwind erhobenen Vorwürfe als unberechtigt an, sondern es räumte auch eigene Versäumnisse im Verfahren ein. Die im September ergangene Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.“ Auch die Kosten des Verfahrens müsse die BI tragen.
Fazit der Grünen: „Wir fühlen uns somit deutlich gestärkt und motiviert für die weiteren politischen Diskussionen mit Windkraftgegnern und Klimawandelleugnern.“