Hagen-Mitte. Bei Kontrollen am Hagener Hauptbahnhof ahndete das Ordnungsamt Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Das wird teuer für die, die erwischt wurden.
73 Verstöße gegen die Corona-Auflagen stellten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hagen bei einer Schwerpunktkontrolle am Hauptbahnhof fest.
Die Außendienstmitarbeiter waren bei ihrem Einsatz in Zivilkleidung unterwegs und legten den Schwerpunkt bei ihren Kontrollen auf die Händler und Gaststätten sowie auf Personenansammlungen und die Einhaltung der Maskenpflicht.
Händler und Gaststätten
In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Kunden trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, der geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht beachtet und die maximal zulässige Anzahl der Kunden überschritten. Aktuell darf sich in Betrieben des Einzelhandels maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter auf der die 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche aufhalten.
Ergänzend weist die Stadt Hagen darauf hin, dass in Betrieben des Einzelhandels eine medizinische Maske getragen werden muss. Das gilt nach der Allgemeinverfügung auch für das Personal, das hinter einer baulichen Trennung, etwa einer Plexiglasscheibe, arbeitet. Gegen die Kunden und die Händler wurde Anzeigen erstattet. Die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro.
Personenansammlungen
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Neben den Gewerbebetrieben standen Personenansammlungen im Mittelpunkt der Kontrollen. Dabei wurden sechs Personen mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro sowie einem Platzverweis belegt. Im öffentlichen Raum gilt ein Kontaktverbot, Personen aus einem Haushalt dürfen sich mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen.
Vier weiteren Personen droht ein Bußgeld von je 100 Euro. Sie wurden erwischt, als sie Speisen und Getränke im Umkreis von 50 Metern rund um die Verkaufsstelle verzehrten, was wegen Corona ebenfalls untersagt ist.
Verstöße gegen die Maskenpflicht
Gleich 61 Personen verstießen gegen die Maskenpflicht. 31 von ihnen sehen sich nun einem Bußgeldverfahren gegenüber, der aktuelle Bußgeldkatalog sieht in solchen Fällen 50 Euro Strafe vor. In 30 minderschweren Fällen verzichteten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf eine Anzeige und verwarnten die Betreffenden lediglich.
Aufgrund der Hagener Allgemeinverfügung gilt im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Rings und der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße seit dem 1. Februar eine generelle Maskenpflicht zwischen 7 und 22 Uhr.
Neben den Corona-Verstößen trafen die Ordnungskräfte eine Person an, die keine Aufenthaltserlaubnis besaß. Hier wurden entsprechende Anzeigen wegen der arbeits- beziehungsweise ausländerrechtlichen Verstöße aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.