Olpe. Der Olper Ex-Schützenkönig muss wegen diverser Steuerhinterziehungen ins Gefängnis. Er beanstandet die medizinische Versorgung in der JVA Hamm.
Der Ex-Schützenkönig aus Olpe, der sich in den vergangenen Wochen wegen diverser Steuerhinterziehungen vor Gericht verantworten musste, wurde am Donnerstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Verhandelt wurde vor der Großen Strafkammer am Landgericht in Arnsberg. Der Mann hatte nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Zeitraum Juni 2017 bis März 2019 eine Schadenssumme von mehr als 338.000 Euro verursacht.
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Staatsanwalt Christian Theis sprach in seinem Abschlussplädoyer von einer „sehr, sehr hohen kriminellen Energie“ des Angeklagten und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte sei uneinsichtig und völlig unberührt angesichts seiner Taten. Zumal der Ex-Schützenkönig bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft war.
Landgericht Siegen verurteilte Angeklagten 2008 zu vier Jahren Haft
Schon 2008 war er wegen Betruges und dem damit entstandenen Schaden von fast 2,5 Millionen Euro am Landgericht Siegen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zwischenzeitlich wurde der Mann mit europäischem Haftbefehl gesucht, nachdem er zum ursprünglichen Verhandlungstermin Anfang 2021 nicht im Landgericht Arnsberg erschienen war. Stattdessen hatte er sich ins Ausland abgesetzt und wurde schließlich am 6. Juni 2021 in der Schweiz festgenommen. Kurz vor Weihnachten 2021 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, seitdem sitzt er in der JVA Hamm in Untersuchungshaft.
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Verteidiger Peter Wehn forderte eine Strafe, die sich im unteren Rahmen bewege, ohne jedoch ein konkretes Strafmaß zu nennen. „Wenn man sich die Schilderungen der Staatsanwaltschaft anhört, dann bekommt man das Gefühl, als säße der Teufel in Menschengestalt hier. So schlimm sehe ich das nicht“, so Wehn. Er habe in seinem 25-jährigen Dasein als Anwalt bereits „gierigere und viel verwerflichere“ Taten erlebt. Der durch seinen Mandanten entstandene Schaden bewege sich dagegen im „unteren Bereich der Wirtschaftskriminalität“.
Vor der Urteilsverkündung äußerte sich der Angeklagte noch ein letztes Mal zu seinen Taten (Steuerhinterziehungen in 17 Fällen, Versuch der Steuerhinterziehung in zwei Fällen). „Bis ich hier ‘reingekommen bin (ins Gefängnis, Anm. d. Red.), habe ich immer gut verdient und werde das auch weiterhin tun. Das ganze Geld werde ich zurückzahlen.“ Es tue ihm leid, dass er „so dumm“ gewesen sei, so etwas zu tun.
Angeklagter beanstandet medizinische Versorgung in der JVA Hamm
Der vorsitzende Richter Dr. Johannes Kamp entschied sich für eine mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Zu Gunsten des Angeklagten sprach seine geständige Einlassung und die Tatsache, dass er wegen einer Krebserkrankung „haftempfindlich“ sei.
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Im September 2021 erhielt der Angeklagte laut eigener Aussage eine Krebsdiagnose. Bevor Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers hielten, hatte sich der Angeklagte vor Gericht lautstark über die medizinische Versorgung in der Haft beschwert. Auch vier Monate nach seiner Verhaftung habe er noch keine Strahlentherapie erhalten. „Ich bekomme lediglich Schmerzmittel. Und die sind auch noch abgelaufen. Wie soll man dann Vertrauen haben?“, fragte er aufgebracht und mit zitternder Stimme. Laut Bericht des zuständigen Urologen vom 20. April 2022 haben sich sowohl die Blut- als auch Urinwerte des Angeklagten verschlechtert. Das könnte ein Indiz für Metastasen sein. In der kommenden Woche möchte das Gericht, zusammen mit den medizinischen Verantwortlichen, dazu noch mal beratend zusammentreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von einer Woche kann noch Revision eingelegt werden.