Menden. Menden wird vorerst keine 2G-Armbändchen einführen, um Zugang zum Handel zu kontrollieren. Warum es erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit gibt.
In Menden wird es wohl vorerst keine einheitliche Bändchen-Lösung für den Einzelhandel geben. Die Verantwortlichen sehen bei dieser Lösung für die 2G-Pflicht große Bedenken bei der rechtlichen Sicherheit. Gleichzeitig bleibt offen, wie sehr die Lösung überhaupt den Einzelhandel entlasten würde und den Kunden diene.
Mehrere Städte in der Region wie Arnsberg-Neheim waren wenige Stunden, nachdem die 2G-Pflicht für den Einzelhandel verkündet worden war, nach vorne geprescht und hatten einheitliche Lösungen verkündet, damit nicht in jedem Geschäft der Status (geimpft oder genesen) neu überprüft werden müsse. Aber die rechtliche Umsetzung gestaltet sich äußerst schwierig. +++ Hintergrund: 2G in Menden – warum Samstag noch nicht alle Händler kontrollierten +++
Zweifel an Lösungen aus anderen Städten wie Neheim
„Es gibt viele gewichtige Gründe, die dagegen sprechen“, sagt der Werbegemeinschaftsvorsitzende Falk Steidel. „Wir haben uns rege ausgetauscht. Aber der Handel fürchtet die rechtliche Unsicherheit.“ Es sei überhaupt nicht klar, wer für die rechtliche Haftung zuständig sei.
„Wir haben uns im Detail mit der Thematik beschäftigt und schauen doch mit erheblicher Verwunderung auf das, was andere Städte machen“, sagt Wirtschaftsförderer Tim Behrendt. Er prophezeie, dass deren Lösungen, so attraktiv sie auch klingen mögen, zu einer erheblichen Unsicherheit führen könnten.
Farbenwechsel? Frage, wie tägliches Ablaufdatum kontrollierbar wäre
Eine Herausforderung sei zum Beispiel, jeden Tag ein individuelles Band zu schaffen. „Wir wissen ja gar nicht mal, ob sich Farben irgendwann wiederholen dürfen“, sagt Falk Steidel. Es gebe auch trotz der komplizierten Situation mit der Kontrollpflicht, keine klare Forderung aus dem Handel, solch eine Lösung einzuführen. „In Städten wie Dortmund mit einem bereits bestehenden Kontrollsystem auf dem Weihnachtsmarkt ist das einfacher machbar.“
Grundsätzlich wären in Menden verschiedene Lösungen denkbar, die auch im Kern durch die Landesverordnung gedeckt wären: Die Werbetreibenden oder das Stadtmarketing könnten eine gemeinsame Vergabestelle für die Bändchen einrichten. Dort müsste geprüft werden, ob jemand den 2-G-Kriterien entspricht. Der Geprüfte würde dann das Bändchen enthalten und könnte einkaufen gehen. Alternativ könnte auch jeder Geschäftsinhaber die Bändchen nach Prüfung vergeben. Diese wären dann in anderen Geschäften gültig.
+++ Hintergrund: Händler fürchten Umsatzeinbußen durch die 2G-Regelung +++
Wer ist verantwortlich? Der Ausgeber oder der Geschäftsinhaber?
Was in Menden aber als Hinderungsgrund gesehen wird: Es müsste im Nachhinein belegbar bleiben, wer die Bändchen ausgegeben hat. Gleichzeitig müsste in jedem Geschäft neu überprüft werden, ob das Bändchen auch wirklich original angelegt wurde und nicht manipuliert wurde. Es gibt die Befürchtung, dass das ähnlich zeitaufwändig wäre wie die erneute Überprüfung des Impfpasses, oder das Abscannen des Digitalen Impfnachweises und das Vorzeigen des Personalausweises.
Bei der Bändchenlösung müssten die Ausgebenden und die Kontrollierenden gleichzeitig den Trägern des Bändchens bis hin zum Körperkontakt nahekommen. Dafür wären wohl zusätzliche Hygienemaßnahmen erforderlich. Auch dieses Prozedere wird in Menden eher kritisch gesehen. „Es haben Gespräche stattgefunden“, sagt Bürgermeister Roland Schröder (parteilos). „Die Stadtverwaltung würde ein Konzept unterstützen.“ Aber auch aus seiner Sicht sei klar geworden, dass der Handel das Bändchen momentan gar nicht wünsche.
+++ Das könnte Sie auch interessieren: Impfchef zum Testzwang in Menden: Fall für den Staatsanwalt +++
Hoffnung auf besser umsetzbare Regeln in neuer Verordnung
Falk Steidel wartet mit den Einzelhändlern auf klare Lösungen in neuen Verordnungen. Solange wolle man den Kunden aber nicht irgendwelche Lösungen bieten, die man dann zurückziehen müsse. Stattdessen setze man auf die klar kommunizierbare 2G-Kontrolle in jedem Laden, der dazu verpflichtet ist. „Ich bin aber optimistisch, dass noch gute Lösungen kommen.“