Menden. Ein in Menden lebender Bundespolizist muss sich wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte in 75 Fällen verantworten.
Ein in Mendener lebender Bundespolizist muss sich vor dem Schöffengericht verantworten: In mindestens 75 Fällen soll er kinder- und jugendpornografische Inhalte über das Internet verbreitet haben, unter anderem über eine soziale Chat-Plattform. Die Inhalte beziehen sich laut der Anklage durch die Staatsanwaltschaft auf Bilder von sexuellem Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.
Mit anderen Nutzern soll sich der Angeklagte zudem per Chat über den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern unterhalten haben. Die entsprechenden Nachweise des Gesprächs wurden von der Amtsrichterin verlesen, darunter Auszüge des vorgelegten Chatverlaufs, der zum Beweismaterial zählt.
Verteidiger wollte nicht plädieren
Auch interessant
Nach rund zweieinhalb Stunden Verhandlung zog sich der Verteidiger des Angeklagten mit der Staatsanwältin zum Rechtsgespräch zurück. Eine Verständigung kam jedoch nicht zustande. „Eine Verständigung hätte ein Geständnis des Angeklagten vorausgesetzt“, erklärte die Amtsrichterin im Anschluss. Während des gesamten Prozess indes schwieg der Bundespolizist zu jeglichen Vorwürfen. Zudem teilte die Amtsrichterin nach dem Rechtsgespräch mit, dass eine mögliche Freiheitsstrafe oberhalb eines Jahres nur unter besonderen Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden könne. In Anbetracht der Vielzahl der Taten sei jedoch auch möglich, dass eine Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren eintreten könne. Diese könne dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, erklärte die Richterin.
Nach mehr als sechs Stunden Verhandlung kam es trotz eines ausführlichen Sachberichts durch einen Fachinformatiker für IT-Forensik zu keinem Urteil. Der Verteidiger des Angeklagten fühlte sich „nicht mehr in der Lage, noch zu plädieren“, aus gesundheitlichen Gründen, wie er erklärte. Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Schöffen sowie die Richterin einigten sich daraufhin auf eine Fortsetzung der Verhandlung Mitte Mai.
Taten vor zwei bis drei Jahren
Die Taten, die dem Mendener Bundespolizisten zur Last gelegt werden, sollen sich demnach zwischen August 2018 und August 2019 ereignet haben. Kurz darauf musste der Bundespolizist seinen Dienst quittieren, zudem wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.
Teile der Berichte über die beschlagnahmten Gegenstände verlas die Amtsrichterin während der Verhandlung. Bei der Durchsuchung wurden zwei Laptops, ein Handy sowie ein Tablet sichergestellt. Auf ihnen waren demnach neben mehr als insgesamt 600 Kinder- und Jugendpornografischen Dateien auch zahlreiche tierpornografische Dateien zu finden, heißt es in dem Polizeibericht.
Laut dem Sachbericht durch den anwesenden Sachverständigen für IT-Forensik soll der Angeklagte sogar mehr als 730 Bilddateien besessen haben, die kinder- und jugendpornografische Inhalte enthalten sollen. Zudem soll der Bundespolizist mehr als 800 Dateien mit tierpornografischen Material besessen haben, dazu zahlreiche andere pornografische Dateien.