Albaum. Die Wiederherstellung der Kleffbrücke in Albaum kostet 68.000 Euro. Die Gemeinde will sie möglichst kurzfristig reparieren.

Ein Unwetter hatte am 23. Februar dieses Jahres großen Sachschaden im Kreis Olpe verursacht. Besonders betroffen war die sogenannte „Kleffbrücke“ in Albaum. Eine 25 Meter hohe Hainbuche wurde entwurzelt und stürzte talwärts. Dabei beschädigte der Baum die dort auf dem öffentlichen Weg installierte Brücke. Wurzelballen und erhebliche Erdmassen führten zum Versagen der Tragkonstruktion. Der öffentliche Gemeindeweg musste gesperrt werden. „Das ist untersucht worden. Die Stahlkonstruktion war leider komplett Schrott, die Fundamente haben keinen Schaden genommen. Die Brücke soll nach Möglichkeit kurzfristig erneuert werden“, sagte Björn Jarosz, neuer Bürgermeister in Kirchhundem, auf Anfrage unserer Redaktion.

Zur Vorgeschichte. Bei einem Ortstermin am 26. Februar unter Beteiligung des Planungsbüros Gewatec sowie des Sachverständigen-Büros Sänger wurde zunächst festgestellt, dass die wechselhaften Sturmböen Ursache für die Schäden an der Brücke sind. Der Weg führt durch Waldbestand. Beidseitig des Weges gibt es einen jahrzehntealten Laubwaldbestand. Hangaufwärts im Bereich der Fußgängerbrücke grenzt das Grundstück der Katholischen Kirchengemeinde „Herz-Jesu“ Albaum an das Grundstück der Gemeinde Kirchhundem. Der durch den Sturm umgestürzte Baum habe unzweifelhaft auf dem Anrainergrundstück der Kirchengemeinde „Herz-Jesu“ Albaum gestanden, so die damaligen Untersuchungen.

Kein Drittschaden

Am 5. März hatte die Gemeinde dann den Schaden zur Überprüfung an die GVV Kommunalversicherung gemeldet. Diese teilte mit, dass es sich um Schäden an einem gemeindlichen Weg bzw. einer Brücke handelt. Es liege kein Drittschaden vor, so dass eine Abwicklung über die Haftpflichtversicherung ausscheide. Auch ein Vermögensschaden scheide aus, da es sich um einen Sachschaden handele. Andere Versicherungen, über die ein solcher Schaden abgewickelt werden könnte, gibt es nicht.

Die Kirchengemeinde „Herz-Jesu“ Albaum lehnte dann am 1. Mai die Regulierung des Schadens mit der Begründung auf höhere Gewalt ab. Am 1. Juli beauftragte die Gemeinde Kirchhundem die Kanzlei Lenz & Johlen mit der Beurteilung der Rechtslage.

Prüfung durch Juristen

Zur Nachfrage nach dem Ergebnis sagte Björn Jarosz zu unserer Redaktion: „Ob der Baum auf oder an der Grenze stand, lässt sich nicht mehr feststellen. Die Juristen kommen zu dem Ergebnis, dass sich kein anderer an den Kosten zu beteiligen hat. Die Kosten der Wiederherstellung sind komplett von der Gemeinde zu tragen.“


Baum und Erdmassen sind inzwischen beseitigt worden. Auch liegt eine Kosteneinschätzung von etwa 68.000 Euro für die Reparatur vor. Zur weiteren Nachfrage, was denn eine kurzfristige Wiederherstellung der Brücke bedeute, meinte Jarosz: „Für uns ist das auch ein unerwartetes Ereignis. Wir haben das Geld nicht parat liegen und müssen sehen, aus welchem Topf wir das nehmen. Frage ist auch, wie schnell eine Beauftragung möglich ist. Derzeit ist keine genau Zeitschiene möglich. Es ist aber keine Frage, dass das eine wichtige innerörtliche Verbindung in Albaum ist. Wir möchten das so schnell wie möglich wieder herstellen.“