Attendorn/Siegen. Eine langjährige Freundin verklagt Sabrina Lange. Es geht um angeblich versprochene Provisionen für die Teilnahme am „Sommerhaus der Stars“.

Schon seit vielen Jahren lebt Sabrina Lange im Kreis Olpe. Sie war die Frau der ersten Stunde im RTL-Format „Big Brother“ und im vergangenen Jahr zog sie mit ihrem Lebensgefährten Thomas Graf von Luxburg ins „Sommerhaus der Stars“ ein. Im Mai dieses Jahres präsentierte sich die Frau mit der normalerweise blonden Mähne und der üppigen Oberweite bestens gelaunt im Gespräch mit unserer Redaktion beim Spaziergang am Biggerandweg in Olpe. Doch das „Sommerhaus der Stars“, in das sie mit ihrem Grafen für das vorzeitig freiwillig ausgeschiedene Paar Jessika Cardinahl und Quentin Park eingezogen war und am Ende den dritten Platz belegte, hat für Sabrina ein Nachspiel vor Gericht.


Wie unsere Redaktion erfuhr, läuft bei der Siegener Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Wahl-Attendornerin. Die 53-Jährige ist von ihrer langjährigen Freundin, der Fernsehmoderatorin und Schauspielerin Mareike Eisenstein, verklagt worden. Diese behauptet, dass sie Sabrina und ihrem Lebensgefährten Graf von Luxburg im vergangenen Jahr ins „Sommerhaus der Stars“ verholfen und dafür zuvor ein Honorar ausgehandelt habe. Dies habe sie von Sabrina Lange jedoch nie erhalten.

„Ich habe für sie Bewerbungsunterlagen verfasst, ein Präsentationsvideo erstellt, die Vertragsgespräche mit der Produktion geführt und die Gage ausgehandelt“, so Mareike Eisenstein bei RTL. Trotz Mahnbescheides würde sich die blonde Big-Brother-Legende weigern zu zahlen. Eisenstein war früher als Schauspielerin unter anderem tätig bei „Unter uns“, „Verbotene Liebe“, „Alles was zählt“ und „Alarm für Cobra 11“. Aktuell ist die 51-Jährige in der RTL-Telenovela „Herz über Kopf“ zu sehen.

Zivilverfahren läuft noch

„Das Zivilverfahren vor dem Landgericht Siegen läuft noch“, bestätigt Gerichtssprecher Dr. Sebastian Merk auf Anfrage unserer Redaktion. Am 18. Mai habe es eine mündliche Verhandlung gegeben, einen Gütetermin, der jedoch ohne Ergebnis in Form eines Vergleichs endete. „Es ist jetzt noch ein weiterer Termin erforderlich. Möglicherweise werden dann noch Zeugen gehört. Der Termin wird aber wohl nicht vor Dezember bzw. Januar stattfinden“, so Dr. Sebastian Merk. Nach Informationen unserer Redaktion soll es sich bei der Vermittlungsgebühr um einen Streitwert von 7500 Euro handeln. Mittlerweile geht es, inklusive Anwaltskosten, um etwa 10.000 Euro.


Vertreten wird Sabrina Lange von Anwalt Markus Mingers (Jülich). Dieser weist die Vorwürfe von Mareike Eisenstein zurück. Im ersten zivilrechtlichen Verhandlungstermin seien die Parteien des Rechtsstreits vom Gericht befragt worden. „Fest steht danach, dass es keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten gab. Unterschiedliche Auffassungen gibt es zu der Frage, ob es zu einem mündlichen Vertragsschluss kam. Nach hiesiger Rechtsauffassung kam es nicht zu einem Vertragsschluss, da es bereits an inhaltlich übereinstimmenden Vorstellungen zwischen der Klägerin, Frau Eisenstein, und Frau Lange über wesentliche Vertragsmerkmale fehlt“, sagt Markus Mingers.

Zivilrechtliches Verfahren abwarten

Zu einer vom Gericht angeregten vergleichsweisen Erledigung sei es nicht gekommen, da dies von der Klägerseite abgelehnt worden sei. Nun sei zu erwarten, dass das Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst und in die Beweisaufnahme zu der Frage eintritt, ob es überhaupt zu einer Einigung kam, so der Anwalt.


Ob die Vorwürfe gegen Sabrina Lange am Ende strafrechtlich relevant werden, ist derzeit noch offen. Wie Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, warte die Siegener Staatsanwaltschaft jetzt erst einmal den Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ab.