Menden/Balve. Ob Schulen, Kitas oder Betriebe: Überall wird jetzt auf Corona getestet. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn der Covid-19-Test positiv ausgeht?
In Schulen und Kitas wird auf Covid-19 getestet, viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden Schnelltests zur Verfügung, im Handel sind Selbsttests zu erwerben, Ärzte und zahlreiche Teststellen im Märkischen Kreis bieten kostenlose PoC-Tests an. Doch was tun, wenn ein Test positiv ausfällt? Wie verhalten sich positiv Getestete?
Die Antwort des Gesundheitsamts des Märkischen Kreises fällt eindeutig aus: Mit einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test positiv getestete Menschen müssen sich sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbständig für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei Vorliegen eines positiven Coronaschnelltests (PoC-Test) ist durch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW geregelt, dass die Quarantäne direkt für den positiv Getesteten sowie für die Haushaltsangehörigen gilt.
Bei positivem Schnelltest schnellstmöglich einen PCR-Test nachlegen
Die betroffene Person ist verpflichtet, ihren Hausarzt, das Gesundheitsamt und mögliche Kontaktpersonen unverzüglich zu benachrichtigen. Beim Hausarzt oder einem Testzentrum muss sie schnellstmöglich einen PCR-Test machen, um das Ergebnis des Schnelltests durch einen molekularbiologischen Labortest zu überprüfen.
Bei Test wegen Symptomen: Ergebnis in Quarantäne abwarten
Wer sich gleich einem PCR-Test unterzieht, weil er Erkältungssymptome aufweist oder Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss sich ebenfalls sofort in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Ist der labor-technische Coronanachweis positiv, stehen automatisch 14 Tage Quarantäne ab Testung an. Für die Quarantäneberechnung gilt der Abstrichtag als Tag null. Ist dem PCR-Test ein positiver Schnelltest vorangegangen, ist der Tag null der Tag des PoC-Tests. Bei einem positiven Selbsttest muss unverzüglich ein PCR-Test bei der Hausärztin, dem Hausarzt oder einem Testzentrum vereinbart werden. Bis zur Durchführung des PCR-Tests soll sich die betroffene Person bestmöglich absondern.
Gesundheitsamt meldet sich nach positivem Laborbefund auf jeden Fall
Nach wie vor meldet sich das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises nach positivem Laborbefund telefonisch bei den Infizierten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten zu Symptomen, informieren über Verhaltensregeln während der Quarantäne und fragen nach den Kontaktpersonen. Im Anschluss erhalten die Betroffenen eine Zusammenfassung per Mail oder Post, die auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gilt.
Raus aus der Quarantäne: Das geht nur mit negativem Schnelltest
Wichtig: Um die häusliche Quarantäne nach 14 Tagen wieder verlassen zu können, ist ein negatives Schnelltestergebnis notwendig. Frühestens am 13. Tag der Quarantäne sollte dafür eigenverantwortlich ein Termin an einem der Bürgerschnelltestzentren vor Ort vereinbart werden. Ist der Schnelltest negativ, ist die Quarantäne nach 14 Tagen automatisch beendet. Es erfolgt keine gesonderte Entlassung durch das Gesundheitsamt. Allerdings muss die Test-Bescheinigung des Schnelltestzentrums zehn Tage nach Quarantäneende mitgeführt werden.
Bei positivem Schnelltest verlängert sich die Quarantäne um sieben Tage
Sollte der Schnelltest am Ende der Quarantäne positiv sein, muss sich die betroffene Person eigenständig beim Gesundheitsamt melden. Die Quarantäne wird dann pauschal um sieben Tage verlängert und endet danach automatisch. Es erfolgt keine erneute Testung und keine gesonderte Entlassung. Die Quarantänezeit nach einem positiven Coronatest endet also spätestens nach 21 Tagen. Ausnahmen gelten für Heimbewohner.
Zur Quarantäne für Haushaltsangehörige
Personen, die mit einem Infizierten im gleichen Haushalt leben, müssen direkt und automatisch in Quarantäne. Die Quarantäne dauert 14 Tage und endet dann automatisch ohne behördliche Entlassung, sofern keine Symptome auftreten. Tag null der Quarantäne ist der Abstrichtag des Infizierten. Erkrankt innerhalb der Hausgemeinschaft eine weitere Person, so wird die Quarantänezeit der übrigen Haushaltsmitglieder verlängert bis maximal 21 Tage.
„Freitesten“ aus der Quarantäne ist nicht erlaubt
Wichtig: Nach den aktuellen Vorgaben ist es nicht möglich, sich nach zehn Tagen freitesten zu lassen. Das Gesundheitsamt bietet an seinen Abstrichstellen in Iserlohn und Lüdenscheid am 10. Tag sicherheitshalber einen PCR-Test an. Die Kontrolltestung beendet auch bei einem negativen Ergebnis die Quarantäne nicht vorzeitig. Ist der Test positiv, verlängert sich die Quarantänezeit für die neu infizierte Person um 14 Tage ab Abstrichtag.
Zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen
Nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes sind Infizierte verpflichtet, Kontaktpersonen selbst zu informieren, um einer möglichen Verbreitung vorzubeugen. Das betrifft Personen, zu denen sie bis zu vier Tage vor Symptombeginn oder Testdatum engen Kontakt hatten. Diese Kontaktpersonen sollen sich vorsichtig verhalten und sich beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt prüft bei Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes, ob sie in Quarantäne gehen müssen und klärt telefonisch den Zeitraum der Quarantäne ab. Die vierzehntägige Quarantäne wird ab dem letzten persönlichen Kontakt zum Infizierten gerechnet. Nach 14 Tagen ist die Quarantäne automatisch beendet, eine Freitestung nicht möglich. Das Gesundheitsamt bietet auch hier an seinen Abstrichstellen in Iserlohn und Lüdenscheid am 10. Tag sicherheitshalber einen PCR-Test an. Die Kontrolltestung beendet auch bei einem negativen Ergebnis die Quarantäne nicht vorzeitig.