Hagen. Viele Hagener haben schon erlebt, dass Fremde an der Haustür klingeln und etwas verkaufen wollen. Wie man sich verhalten soll, sagt die Polizei.
Es klingelt an der Haustür, man öffnen und vor einem steht eine Person, die ein vermeintlich gutes Angebot unterbreiten möchte – zum Beispiel für eine Versicherung, Handwerkerleistungen, einen günstigen Telefon- oder Stromtarif, ein Abonnement oder ein angeblich praktisches Haushaltsgerät, das auf keinen Fall im Sortiment fehlen darf.
Viele Bürger haben solch eine Situation schon erlebt. Bei der Polizei in Hagen werden immer wieder sogenannte Haustürgeschäfte gemeldet und angezeigt.
Die Täter suchen oft gezielt ältere Menschen auf, um sie dazu zu überreden, einen Vertrag zu unterschreiben. Eine andere Variante ist das in Aussicht stellen von Gewinnen. Auch die Arbeit für ein soziales Projekt wird immer mal wieder als Vorwand genutzt. In einigen Fällen geben sich die Personen vor der Haustür auch als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus.
Angebliche Schnäppchen oder Gratisangebote
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Bei der Unterbreitung all dieser angeblichen Schnäppchen oder Gratisangebote setzen die Täter jedoch unseriöse oder kriminelle Methoden ein. Sie üben gezielt Druck auf die potenziellen Opfer aus.
Das erklärte Ziel ist immer gleich: Eine Unterschrift unter den Vertrag zu erhalten beziehungsweise diese im schlimmsten Fall sogar zu fälschen. Gerade ältere Menschen sind den ausgeklügelten Verkaufstricks häufig nicht gewachsen. Aus Gutgläubigkeit, Angst, Mitgefühl oder um den aufdringlichen Besuch möglichst schnell wieder loszuwerden, unterschreiben sie einen Vertrag oder kaufen ein völlig überteuertes Produkt.
Polizei in Hagen setzt auf Aufklärung
„Es ist wichtig zu wissen, dass man Verträge, die man bei solchen Haustürgeschäften abschließt, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne irgendwelche weiteren Verpflichtungen schriftlich widerrufen kann. Das gilt für Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge, zum Beispiel Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, für Verträge über Dienst- oder Werkleistungen sowie Handwerkerleistungen“, erklärt Kriminalhauptkommissar Thomas Genster von der Polizei Hagen.
Er ist Teil des Teams im Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz, das stark auf Aufklärung setzt. Denn nur wer Bescheid weiß, kann sich wehren. Die Beamten haben folgende Tipps und Hinweise zusammengestellt:
– Schließen Sie keine Verträge an der Tür ab. Die angebotenen Gegenstände oder Dienstleistungen haben meist nur einen geringen Wert bzw. sind wertlos oder werden mangelhaft ausgeführt. Sehr häufig sind die Angebote schlicht überteuert.
Nie Fremde in die Wohnung lassen
– Lass Sie niemals fremde Personen in Ihr Haus/Ihre Wohnung. Täter versuchen unter Umständen mit einem Vorwand in Ihr Zuhause zu gelangen, um dort Wertsachen an sich zu bringen.
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– Gehen Sie energisch vor, wenn die Personen versuchen, in Ihr Zuhause zu gelangen oder weiterhin versuchen, Sie zu einem Vertragsabschluss zu drängen. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf die Angebote einzugehen. Sprechen Sie mit fester Stimme und rufen Sie gegebenenfalls laut um Hilfe. Sie möchten auf das Geschäft eingehen? Dann zahlen Sie nie, bevor Sie die Ware nicht auch erhalten haben.
– Unterschreiben Sie nichts unter Druck und lassen Sie sich nicht erpressen.
Bekannte als Zeugen hinzurufen
– Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Sie sind unsicher? Dann bitten Sie Angehörige, Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Unterschrift ein verbindliches Rechtsgeschäft abschließen.
– Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift. Der Name und die Anschrift des Vertragspartners müssen hier deutlich lesbar sein. Achten Sie auf den gereichten Dokumenten auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
– Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Sie befinden sich in einer dringlichen Notlage? Dann zögern Sie nicht und wählen die 110.