Kreis Olpe. Seit fast einer Woche liegt die Corona-Inzidenz im Kreis Olpe wieder unter 100. Was bedeutet das für die Testpflicht vor dem Shoppen?
Erst testen, dann shoppen, oder doch shoppen auch ohne Test? Die Verwirrung rund um die NRW-Corona-Schutzverordnung schreibt ein weiteres Kapitel. Inmitten des Paragrafen-Dschungels versuchte Landrat Theo Melcher am Dienstag Morgen für Klarheit zu sorgen: „An einem Hin und Her dürfte niemand Interesse haben. Meine Allgemeinverfügung vom vergangenen Montag, 29. März, bleibt erst einmal in Kraft.“
Demnach darf der heimische Einzelhandel (auch Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Reisebüros etc.) nach Terminbuchung (click & meet) öffnen, sofern die Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen können (wir berichteten). Die Corona-Notbremse des NRW-Gesundheitsministeriums hatte dies ausdrücklich ermöglicht und dem Kreis Olpe auch erlaubt.
Inzidenz im Sinkflug
Doch mittlerweile hat sich die Infektionslage im Kreis Olpe spürbar verbessert: Die Inzidenzzahl sank unter 100, mehrere Tage hintereinander, bis auf 64 am Dienstag Morgen. Laut der Corona-Schutzverordnung NRW, die bis Sonntag, 18. April, gilt, dürften die Läden jetzt eigentlich weiterhin Click & Meet nutzen, sogar ohne tagesaktuelle Tests. Denn in der Verordnung steht sinngemäß, dass die Verkaufsstellen des oben erwähnten Einzelhandels Kunden nach vorheriger Terminbuchung bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Zutritt erlauben dürfen. Von der Notwendigkeit der Schnelltests ist keine Rede.
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Erst, wenn die Inzidenz drei Tage hintereinander die 100 überschreitet, gilt ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Corona-Notbremse, die Kunden im Geschäftsraum untersagt. Im Kreis Olpe aber nicht, denn hier gilt ja die Ausnahmeverfügung des Landrates. Die jetzt bei einer Inzidenz unter 100 eigentlich wieder obsolet wäre. Noch Fragen?
Dass die Betroffenen angesichts eines solchen Verordnungs-Dschungels die Orientierung verlieren, überrascht nicht. Peter Enders, Vorsitzender von Olpe Aktiv und Seniorchef von Mode Maiworm mit Filialen u. a. in Olpe und Attendorn, räumte am Dienstag Morgen ein: „Wir sind momentan überfordert, wenden aber die Regelung des Landrates mit den tagesaktuellen Schnelltests an.“
Genauso hält es sein Kollege Franz Koch (Schuhhaus Koch) in Olpe: „Wir sind sehr froh über diese Verfügung des Landrates. Die Leute haben das gut angenommen und nutzen das.“ Koch ist sicher, dass die Infektionsgefahr im Einzelhandel ohnehin minimal sei: „Hier kommt sich niemand zu nahe.“
Hagebau hofft auf alte Regelung
Der Hagebaumarkt in Altenhundem hofft, dass ab Mittwoch wieder Kunden nach dem früheren Click and Meet-Modus in den Markt dürfen, also mit Angabe der personellen Daten aber ohne negatives Testzertifikat. So, wie es bis zum 26. März im Kreis Olpe möglich war. Kunden ohne Schnelltest fanden am Dienstag noch keinen Einlass.
Von einer großen Test-Resonanz berichteten die Olper Apotheker Ulf Ullenboom (Apotheke am Markt) und Dr. Dieter Franke (Linden- und Franziskus-Apotheke). Ullenboom: „Die Testzahlen gingen vergangene Woche unter die Decke. Manche wollten einkaufen, andere über Ostern Angehörige besuchen.“ Er sei ausgebucht: „Am Samstag kamen 120 Testwillige.“
Dieter Franke: „Nach der Verfügung des Landrates hat sich die Zahl der Testpersonen bei uns verdreifacht. Wir nehmen pro Tag bis zu 200 Tests ab.“ Die Menschen verstünden Sinn und System, meldeten sich online oder telefonisch an und hielten die Termine auch ein.
Testen lassen könne sich jeder kostenlos, jeden Tag. Das Angebot sei nicht begrenzt auf etwa ein oder zwei Tage die Woche. Franke lobt die Regelung: „Wir begrüßen das und würden uns wünschen, dass es beibehalten wird.“
Unsere Anfrage an die Pressestelle des NRW-Gesundheitsministerium, ob es noch eine neue Allgemeinverfügung geben werde, blieb bis zum späten Nachmittag unbeantwortet.