Arnsberg. Ein Artenschutzgutachten fordert einen Ballfangzaun für den Bolzplatz. Ein Standort, der laut Gutachten unproblematisch ist, steht damit vor dem Aus.

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Die Verwaltung in Arnsberg will einen alten Bolzplatz in einem Neheimer Randbezirk reaktivieren. Es gibt Befürworter und Gegner. Die einen verweisen auf nötigen Spielraum für Kinder, die anderen auf einen wertvollen Naturraum. Der Konflikt löst ein Umwelt- und Artenschutzgutachten aus. Das sieht grundsätzlich kein Problem für den Standort, fordert als Auflage aber einen Ballfangzaun als Träger von grünem Sichtschutz und Maßnahme dafür, dass die Bälle nicht in den angrenzenden Wald geschossen und auf eigenwilligen Wegen wieder herausgeholt werden müssen.

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Nun geht es hier nicht um den Streit und die damit verbundenen Befindlichkeiten, sondern um ein Grundprinzip. Das für eine rechtssichere Umsetzung des Vorhabens am Ende unvermeidbare Artenschutzgutachten - die Stadt hätte es aus eigenem Antrieb wohl nicht bestellt - steht nun im Raum und ist zu befolgen. Und das mit dem Ballfangzaun wäre so schlimm sicher nicht, wenn dieser nach Einschätzung der Verwaltung nicht 40.000 Euro kosten würde. Diese Summe ist für ein Bolzplatz-Projekt in Randlage nämlich schon fast ein Totschlag-Argument.

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Losgelöst vom Für und Wider des Platzes und der Diskussion, wieviel er der zunehmend klammen Stadt Arnsberg am Ende wert sein muss, löst das Ganze aber Kopfschütteln aus. Zunächst darf man sich wundern, ob ein solcher Zaun tatsächlich 40.000 Euro kosten muss. Vor allem aber stellt sich - ohne die wissenschaftliche Expertise der Gutachter anzuzweifeln - die Frage, wie hier eigentlich zwischen Artenschutz und Bedarf nach Spielfläche abgewägt wird.

Klar: Wenn Bälle in die Büsche fliegen, müssen sie geholt werden, da wird es schnell kleine Trampelpfade geben. Und wenn Kinder auf dem Platz spielen, werden sich Tiere sicher nicht als Zuschauer an den Rand setzen, sondern sich etwas zurückziehen. Ohne Bolzplatz aber werden hoffentlich auch an gleicher Stelle abenteuerlustige Kinder durch den Wald streifen, Buden bauen und spielerisch ihre Naturerfahrungen sammeln. Tiere werden sie dabei zweifelsohne auch verschrecken.

Gutachterliche Auflagen wie diese wirken weltfremd und helfen nicht, eine allgemeine Akzeptanz für den Umweltschutz im Kleinen zu erhalten. Zweifellos muss gelten: Wenn ein Areal schützenswert ist, dann muss es bewahrt und dann darf da halt nicht gekickt werden. Wenn ein Bolzplatz aber grundsätzlich verträglich ist, wird das Wohl und Wehe des Naturraums Arnsberger Wald sicher nicht an der Existenz eines Ballfangzaunes hängen.

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